Frage an Dieter Wiefelspütz von Lorenz K. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,
zunächsteinmal möchte ich Ihnen mein Bedauern über die doch durchaus etwas rüde Art, in der Sie zum Teil hier bezüglich der VDS angegangen werden kommunizieren. Dieses Thema wird jedoch, dies mag einiges zwar nicht entschuldigen, doch zumindest relativieren, von (ich gestatte mir hier einen schwarz-weiß Vergleich, auch wenn dies so natürlich ebenfalls nicht gültig ist) beiden Seiten sehr emotionsgeladen disputiert (von diskutiert kann hier zumeist eher nicht die Rede sein).
Nicht zuletzt schüren einige im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses stehende Personen, z.B. durch in meinen Augen unangemessene Vergleiche aus nicht rechtsstaatlicher Vergangenheit Deutschlands, resp. einer anderen Bedeutung von "rechts", hier schenken sich beide Seiten jedoch wenig (als Unterstützer der Verfassungsbeschwerde, immerhin in Deutschland ein verbrieftes Bürgerrecht, beispielsweise empfinde ich mich durchaus im öffentlichen Ansehen durch Aussagen wie "Wir hatten den GröFaZ und jetzt haben wir die größte Verfassungsbeschwerde aller Zeiten" herabgesetzt).
Doch nun zu meiner eigentlichen Frage:
Bezugnehmend auf einen Artikel bei Heise online [ http://www.heise.de/newsticker/meldung/99160 ] und andererseits Ihrer in den hier dargelegten Haltung bezüglich VDS stellen sich für mich die folgenden Fragen:
1) die unterschiedliche Haltung zu VDS und der Forderung nach einem im Grundrecht verbürgten Informationsfreiheit scheint, jedenfalls auf einen ersten Blick eine 180°-Wende, könnten Sie hier Ihren Standpunkt etwas genauer beleuchten?
2) In wiefern sehen Sie überhaupt eine Not zur Änderung des Grundgesetzes bezüglich Informationsfreiheit, als nicht-Jurist (sondern als Informationstechnologe) sehe ich jedenfalls die bisherige Regelung als durchaus allgemein genug formuliert an?
Dass eine umfassende Beantwortung hier schwierig ist, erkenne ich an, würde mich jedoch über Denkanstöße zu dem angesprochenen Thema sehr freuen.
Mit vorzüglicher Hochachtung,
Lorenz Kolb
Sehr geehrter Herr Kolb,
ich bin für die Vorratsdatenspeicherung. Gleichwohl werbe ich seit einiger Zeit, inzwischen mit zunehmender Resonanz, für ein neues Kommunikationsgrundrecht, das den massiven Änderungen von Kommunikationstechnik und Komminikationspraxis Rechnung trägt. Die Väter und Mütter hatten das Internet nicht auf dem "Schirm". Die neuen Formen von Kommunikation sind so wichtig wie beispielsweise die Versammlungsfreiheit. Art. 10 GG erfaßt nicht mehr angemessen die neuen Realitäten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz