Frage an Dieter Wiefelspütz von Andreas A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag Herr Dr. Wiefelspütz,
Sie betonen immer wieder (zumindest fiel mir das bei dem Thema "Vorratsdatenspeicherung" auf), dass Sie und Ihre Abgeordneten-Kollegen nach ihren eigenen Überzeugungen und nicht nach denen der Bürger handeln.
Das GG (sie haben einen Artikel daraus zitiert) gibt Ihnen offenbar recht, in dem betont wird, dass sie allein Ihrem eigenen Gewissen unterstellt sind.
Das ist alles schön und gut. Aber ich möchte Sie darauf hinweisen, dass die Gesetze, die Sie mitbeschließen, VOR allem jeden einzelnen Bürger betreffen, und aufgrunddessen ist es Ihre Pflicht (oder sollte es sein), die Meinungen des Bürgers sehr wohl zu berücksichtigen.
Wenn ein Abgeordneter Gesetze mitbeschließt, welche NUR die Rahmenbedingungen seinen eigenen Lebens und die seiner Kollegen mitgestalten, erschaffen oder verändern, dann ist es in Ordnung, wenn dieser NUR seine eigene Meinung zu den möglichen Gesetzen berücksichtigt.
Aber es ist doch nun mal so, dass ein Abgeordneter vor allem Gesetze beschließt, die das Leben ALLER Bürger betreffen.
Ein Abg. entscheidet also mit über die Rahmenbedingungen des Lebens des einzelnen Bürgers und nicht nur des Abgeordneten.
Ist es nicht sehr ignorant, wenn man dann die Meinungen des Bürgers vielleicht respektiert, aber eben nicht (oder kaum) mitberücksichtigt?
Schließlich nehmen die Gesetze oft großen Einfluss auf das Leben des einzelnen, und dann wird seine Meinung nicht mal berücksichtigt, sondern lediglich das eigene Gewissen befragt? Dass passt im Übrigen auch gar nicht zu ihrer Sympathie für Volksentscheide!
Und deshalb ist es kein Wunder, dass der Bürger sich von Abgeordneten kaum beachtet oder verstanden fühlt.
Liebe Grüße,
Andreas Abels.
Sehr geehrter Herr Abels,
selbstverständlich ist mir bewußt, daß mein Handeln im Parlament vielfältige, manchmal weitreichende Folgen für viele Bürger hat. In Sachen Vorratsdatenspeicherung haben sich sehr viele Bürger mit klar ablehnender Haltung an mich gewandt. Ich respektiere diese Auffassungen, habe aber eine eigene, andere Überzeugung. Solange ich Mitglied des Deutschen Bundestages bin, ist für mich die Meßlatte das Grundgesetz, insbesondere Artikel 38 des Grundgesetzes. Ich gebe meine Verantwortung für Entscheidungen nicht ab, auch wenn diese Entscheidungen schwierig zu treffen sein sollten.
Es ist völlig klar: Ich bin dem Wohl des Volkes verpflichtet. Wer bestimmt, was das ist? Meinungsumfragen? Zahlreiche Beiträge bei abgeordnetenwatch? Das mag alles wichtig sein. Wenn mich Ihre Meinung nicht interessieren würde, würde ich Ihnen nicht antworten. Ich denke, ich werde das, was richtig und notwendig ist, im Rahmen meiner Tätigkeit selber sorgfältig prüfen und entscheiden müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz