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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Matthias S. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Matthias S. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

Ich habe mit interresantem Ergebniss meiner seits ihre letzten Antworten verfolgt und hätte da mal eine Frage an sie ! Habe ich es richtig verstanden ,dass wenn ich richtig zwischen den Zeilen gelesen habe ,der E pass schon längst von wem auch immer beschlossen ist und die durchführung reine Formsache ist ? und falls man sich weigert nach Ablauf des reguleren Personalausweises den E pass zu beantragen mit staatlichen konsequenzen zu rechnen hat wie z.B. Beugehaft.Geldstrafen oder dergleichen ? Dieses klingt für mich nach Diktaktur finden sie nicht auch ? Welchen Sinn sollte der E-pass haben ? Terrorbekämpfung ? Ich freue mich auf Ihre Antwort ...

Verbleibend
Matthias Streib

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Streib,

ich glaube, Sie verwechseln den ePass mit dem ePersonalausweis. Ich habe mich ausschließschließlich zum ePersonalausweis geäußert. Der ePass wir seit dem 1. November 2007 ausgegeben, und zwar nur auf Antrag. Niemand muß einen ePass beantragen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz