Frage an Dieter Wiefelspütz von Roland A. S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,
wenn ich es richtig verstanden habe, werden die 9,4% Diäteneröhung auf drei Jahre verteilt(2007-2009) - das wäre so akzeptabel! Auch die Grundhöhe der Diäten von rd. 7000 Euro im Monat sind für einen engagierten und fleißigen Abgeordneten sicher nicht zu beanstanden. Was aber nicht geht: Eine Altersversorgung, die siebenfach so hoch pro Jahr ist, wie die eines Angestellten. Gleichfalls nicht akzeptabel: 3720 Euro Unkostenpauschale, die nicht durch Rechnungen für entstandenen Aufwand belegt werden muss.
Weiterhin kann ein Abgeordneter, unbegrenzt hinzuverdienen, egal wieviel Zeit er dafür aufwenden muss - auch wenn er kaum noch Zeit für seine parlamentarische Arbeit haben sollte.
Meine Frage: Durch welche Rechtsgrundlage werden diese Privilegien gedeckt?
Ein bekannter Verwaltungswissenschaftler und ehemaliger Lehrstuhlinhaber in Speyer bezeichnet dies gar als verfassungswidrig.
Sie sind ausgewiesener Rechtsexperte und leidenschaftlicher Verfassungsrechtler - wie ist Ihre Meinung dazu?
Mit freundlichen Grüßen
Roland A. Schneider
Sehr geehrter Herr Schneider,
Sie sprechen kritisch die Kostenpauschale und die Versorgung der Abgeordneten an.
Die Kostenpauschale ist vor Jahren vom Bundesverfassungsgericht für zulässig erklärt worden. Im Grunde handelt es sich um eine Art Amtsausstattung. Ich hätte nicht das geringste Problem mit Einzelbelegen. Ich muß in meiner Steuererklärung viele Einzelbelege führen - wie jeder andere Bürger auch. Für die Kontrolle von Einzelbelegen müßte freilich bei der Bundestagsverwaltung Personal eingestellt (und bezahlt) werden. Meine Wohnung in Berlin und mein Pkw im Wahlkreis wären vermutlich teurer, wenn der Staat Wohnung und Pkw direkt bezahlen würde. Die Kostenpauschale zwingt mich zur Sparsamkeit. Aber nochmals: Ich hätte kein Problem mit einem Einzelnachweis.
Ich trete für ein kapitalgestütztes Versorgungswerk für Abgeordnete ein. Dafür gibt es gegenwärtig keine Mehrheiten im Bundestag. Verfassungsrechtliche Proble bereitet mir die Versorgung nicht. Die Versorgung hauptamtlicher Bürgermeister ist eher besser. Ich bin mir sicher,daß die Debatte über die Versorgung der Abgeordneten nicht beendet ist.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Wiefelspütz