Frage an Dieter Wiefelspütz von Julia S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,
Sie antworten
"Kommunikation, die stattfindet, um Verbrechen zu begehen, ist nicht geschützt, sondern wird mit rechtsstaatlichen Mitteln verfolgt."
Wo wird denn - im Rahmen der Gesetzgebung zur Vorratsdatenspeicherung - meine Kommunikation, die nicht stattfindet, um Verbrechen zu begehen, mit rechtsstaatlichen Mitteln geschützt?
Einen schönen Abend,
Julia Seeliger
Sehr geehrte Frau Seeliger,
die Grundrechte sind vor allem Abwehrrechte und schützen den Bürger vor dem Staat. Der Staat darf nur aufgrund einer ausdrücklichen Befugnisnorm auf Ihre Kommunikation zugreifen. Bei der Vorratsdatenspeicherung ist der Zugriff auf Verbindungsdaten auf den Bereich schwerer Straftaten beschränkt. Außerdem muß ein Richter den konkreten Zugriff erlauben. Das ist Rechtsstaat.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz