Frage an Dieter Wiefelspütz von Jörg S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz ,
Ich hatte Ihnen am 12.01.07 und am 26.4.07 schon einmal gemailt, worauf ich allerdings keinerlei Antwort bekommen hatte. Vielleicht antworten Sie mir ja heute?
Sie antworten Herrn Sven Borkert am 11.11.2007:
"Vorratsdatenspeicherung hat mit Terrorismusbekämpfung relativ wenig zu tun. Ich wäre für die Vorratsdatenspeicherung auch dann, wenn es überhaupt keinen Terrorismus gäbe."
Können Sie mir bitte erläutern, weshalb denn dann ein derartiger Einschnitt in verbriefte Verfassungsrechte Ihrer Meinung nach nötig sei? (Generalverdacht für alle Bürger?)
Bislang musste der Terrorismus doch für alles mögliche herhalten.
Und können Sie mir auch erläutern, weshalb für Sie dieses Gesetz nun grade nicht gelten soll? Wohl aber für Ärzte, Journalisten und Rechtsanwälte?
Außerdem antworteten Sie Herrn Borkert auf so völlig "unarrogante" Art und Weise...:
"Sie werden hinnehmen müssen, daß der Gesetzgeber in Sachen Vorratsdatenspeicherung anderer Meinung ist als Sie."
Ich nehme das eben nicht so hin und habe mich daher der Verfassungsklage gegen dieses Gesetz angeschlossen, und ich weissage Ihnen, das Sie auch hier wieder wie schon einmal beim "Großen Lauschangriff" Schiffbruch erleiden werden.
Mir freundlichen Grüßen
Jörg Stöckel
Sehr geehrter Herr Stöckel,
Sie können es offenbar nicht ertragen, daß ich anderer Meinung bin als Sie. Ich habe mich vielfach zur Vorratsdatenspeichereung geäußert. Das Gesetz mit ausführlicher Begründung ist Ihnen zugänglich. Ich möchte mich nicht wiederholen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz