Frage an Dieter Wiefelspütz von Alex E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Dr. Wiefelspütz,
danke für Ihre prompte Antwort.
Was definieren Sie als "schwere Straftat"? Immerhin lecken sich die Rechteverwerter auch schon die Finger nach der VDS. Zählt also beispielsweise auch schon Filesharing dazu?
Herrn Schröer antworteten Sie, dass die wichtigsten Verbindungsdaten bereits jetzt schon über mehrere Monate hinweg gesichert werden. Das ist nicht korrekt. Verbindungsdaten von Flatrate-Zugägngen dürfen nicht gespeichert werden, da sie zur Abrechnung nicht nötig sind. E-Mail Absender/Sender-Daten werden nicht gespeichert. Der Standort des Handys ebenfalls nicht.
Zu Ihrer Frage ob ich Richtern vertraue: Ich vertraue niemanden, den ich nicht persönlich über einen längeren Zeitraum kenne. Und wie lange das hier noch ein Rechtsstaat bleibt... nun, mit VDS und Online-Durchsuchungen sicherlich nicht sol lang wie ohne. Das Ihnen keine Missbrauchsfälle bekannt sind, dem können wir abhelfen: http://www.daten-speicherung.de/wiki/index.php/F%C3%A4lle_von_Datenmissbrauch_und_-irrt%C3%BCmern
Ich glaube auch gar nicht so sehr, dass Richter diese Daten missbrauchen. Es gibt ja noch mehr Personen in der Kette TK-Anbieter -> Strafverfolgungsbehörden.
Noch eine Anmerkung zur Online-Durchsuchung: Zwei billige Rechner genügen, um das ganze auszuhebeln.
Viele Grüße
Alex Ebner
Sehr geehrter Herr Ebner,
eine schwere Straftat im Sinne des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung ist eine Straftat mit einem Strafmaß von mindestens 5 Jahren.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz