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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Alexander G. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Alexander G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

herzlichen Dank für die prompte Antwort. Gestatten Sie mir zwei Nachfragen.

> es gibt bei Briefen keine Verbindungsdaten.

Ist das so? Sind Absender- und Empfänger-Adressen sowie Einlieferungs- und Auslieferungspostamt etwas grundlegend anderes als IP-Adressen von Absender und Empfänger sowie Ein- und Auslieferungsprovider?

Wo liegt aus Ihrer Sicht der _qualitative_ Unterschied?

> Allerdings ist der Eingriff in das Briefgeheimnis bereits
> jetzt unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen
> zulässig.

Natürlich ist das so. Der qualitative Unterschied besteht darin, dass die elektronische Kommunikation _auf Vorrat_ gespeichert wird. Für den Eingriff in das Briefgeheimnis auf dem traditionellen Postweg wird nach meinem Wissen keine Erfassung der Kommunikationsdaten auf Vorrat betrieben. Sehen Sie diesen Unterschied als relevant an und was würde Ihre Einschätzung in der Praxis bedeuten?

Herzlichen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen,
alexander greisle

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Greisle,

kein Mensch denkt daran, "Verbindungsdaten" von Briefen aufzubewahren. Nicht einmal ich.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Alexander,

ich kann nicht beurteilen, ob sich ein Richter strafbar gemacht hat. Das ist auch nicht meine Aufgabe.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz