Frage an Dieter Wiefelspütz von Dirk S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,
ich zitiere Sie wörtlich aus Ihrer Antwort hier auf abgeordnetenwatch.de
"Sie werden hinnehmen müssen, daß der Gesetzgeber in Sachen Vorratsdatenspeicherung anderer Meinung ist als Sie. Vorratsdatenspeicherung hat mit Terrorismusbekämpfung relativ wenig zu tun. Ich wäre für die Vorratsdatenspeicherung auch dann, wenn es überhaupt keinen Terrorismus gäbe."
Dies wirft doch zwei Fragen auf.
1. Wieso muss der Fragesteller bzw. ich das hinnehmen? Sobald der Gesetzgeber einen Beschluss gefasst hat, ist Kritik daran nicht mehr erlaubt? Ist es das was Sie sagen wollen? Das kann und darf nicht Ihr Ernst sein. Ich bitte Sie daher, darzulegen, was Sie damit zum Ausdruck bringen wollten.
2. Wenn Ihrer Meinung der Terrorismus nicht als Rechtfertigung für die Vorratsdatenspeicherung herzuhalten braucht, worin sehen Sie persönlich deren Rechtfertigung?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Schaufert
Sehr geehrter Herr Schaufert,
wir leben in einem freien Land. Sie können kritisieren so lange, so oft und so viel, wie sie wollen. Der Gesetzgeber freilich entscheidet, ob das TKG verabschiedet wird oder nicht, und zwar auch dann, wenn Sie gegen die Vorratsdatenspeicherung sind. Es geht bei der Vorratsdatenspeicherung um die Möglichkeit, schwere Straftaten besser bekämpfen zu können. Schwere Straftaten sind nicht notwendigerweise auch terroristische Straftaten. Terroristische Straftaten sind in Deutschland eher selten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz