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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Sebastian B. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Sebastian B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geeherter Herr Wiefelzpütz,

ich möchte nur kurz eine Frage zu Ihrer Antwort an Herrn Hemken stellen.

Sie schreiben dort das die Verbindungsdaten schon vorhanden sind.

Die ist so nicht korrekt.

Nocheimal muss ich

§ 96 TKG,

2)1 Die gespeicherten Verkehrsdaten dürfen über das Ende der Verbindung hinaus nur verwendet werden, soweit sie zum Aufbau weiterer Verbindungen oder für die in den §§ 97, 99, 100 und 101 genannten oder für die durch andere gesetzliche Vorschriften begründeten Zwecke erforderlich sind. 2 Im Übrigen sind Verkehrsdaten vom Diensteanbieter nach Beendigung der Verbindung unverzüglich zu löschen.

zitieren.

Dies besagt auch das z.B. bei Flatrate gar keine Verbindungsdaten gespeichert werden dürfen. Und dies wird von vielen Anbietern auch so gemacht. Meines Wissens speiert die Telekom mit einer Speicherdauer von 7 Tagen solche Daten am längsten. Und selbst diese Verhalten war bisher umstritten.

Wie kommen sie also darauf das die Verbindungsdaten schon vorhanden sind?

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Bieker

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Bieker,

die Praxis der Aufbewahrung der Verbindungsdaten war bislag unterschiedlich. Dies wird durch das Gesetz vereinheitlicht. Sie können nur Verbindungsdaten aufbewahren, wenn diese Daten entstanden sind.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz