Frage an Dieter Wiefelspütz von Daniel J. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,
sie antworteten Herrn Borkert am 11.11. auf seine Nachfrage zur Vorratsdatenspeicherung, er müsse "hinnehmen [...], daß der Gesetzgeber in Sachen Vorratsdatenspeicherung anderer Meinung ist als Sie". Müssen wir auch hinnehmen, daß der Gesetzgeber damit anderer Meinung ist als das BVG in seinem einschlägigen Urteil zur Informationellen Selbstbestimmung bzw. daß dieses Urteil schlicht ignoriert wird (von der falschen Darstellung durch Frau Zypries gar nicht zu reden)?
Und wenn sie diesen massiven Eingriff in die Grundrechte nicht mit Terrorismus begründen - womit denn dann? Wie kommt es dann, daß die Aussprache im Bundestag am 9.11. von Frau Zypries mit einem Hinweis auf die Anschläge in Madrid beginnt, wenn die VDS doch mit dem sog. Kampf gegen den Terrorismus nichts zu tun hat?
Sehr geeehrter Herr Jänecke,
das letzte Wort hat immer das Bundesverfassungsgericht. Dessen Entscheidungen sind auch für mich verbindlich. Das Gesetz, das am vergangenen Freitag verabschiedet worden ist, ist bislang nicht vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt worden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz