Frage an Dieter Wiefelspütz von Inge J. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Es ist schon erstaunlich, mit welcher Chuzpe Sie hier in diesem Forum antworten. Allerdings wundert mich das nur noch wenig, denn unsere heutigen Politiker haben sich je dermassen vom üblichen Volk abgesondert, und halten es nur noch für dumpf, dass es wohl nicht mehr nötig erscheint, auf dieses Volk noch irgendwie einzugehen. Zum Mindesten läßt der derzeitig herrschende Tonfall und Umgangsstil zwischen Politiker und Volk diesen Eindruck zu.
Sie alle haben vergessen, wer Sie beauftragt hatte, mit dem Regieren und so weiter. Es wurde verdrängt, dass Sie Ihre Arbeit und auch die Einnahmen daraus, dass Sie Ihren Auftrag zu regieren, eben diesem Volk verdanken.
Meine Frage ist, wie verantwortet ein Politiker es vor seinem Gewissen, dass er gegen das Volk handelt ?
Sehr geehrte Frau Jurk-Prommersberger,
mein Maßstab ist das Grundgesetz. Vielleicht haben Sie einen anderen Maßstab.
In Artikel 38 Absatz 1 des Grundgesetzes heißt es: Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
Wollen Sie mir Weisungen erteilen?
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz