Frage an Dieter Wiefelspütz von Nicklas M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Zitat:
"Sie werden hinnehmen müssen, daß der Gesetzgeber in Sachen Vorratsdatenspeicherung anderer Meinung ist als Sie. Vorratsdatenspeicherung hat mit Terrorismusbekämpfung relativ wenig zu tun. Ich wäre für die Vorratsdatenspeicherung auch dann, wenn es überhaupt keinen Terrorismus gäbe."
Keiner hat diese Fragen gestellt, aber ich werde es hier tun.
Wer hat Sie gewählt und wessen Interessen vertreten Sie ?
Jeder Abgeordnete unserer Regierung ist nur seinem Gewissen verpflichtet, ist klar, aber können Sie vor ihrem Gewissen verantworten, wissentlich bzw. anscheinend ohne Sachkenntnis gegen Teile des GG und des Willens ihrer Wähler zu entscheiden bzw. sich als "Fachsprecher für Innenpolitik" der Stimme zu enthalten und damit indirekt zuzustimmen ?
http://de.wikipedia.org/wiki/BStU Auszug: "Das MfS beeinflusste den beruflichen Auf- oder Abstieg, nutzte systematisch menschliche Schwächen aus und schreckte auch nicht davor zurück, in die Privatsphäre seiner Opfer einzudringen und intimste Informationen für seine Zwecke zu verwenden."
Das war nur möglich durch die Zentrale Speicherung von persönlichen Daten aller DDR in Karteikarten ... heute VDS genannt !
Herr W. willkommen in meinem Gebutsland, Der DDR !
Ich habe einen entscheidenden Vorteil, ich weiß wie ich erzogen wurde und mein Kind zu erziehen habe, das genötigt sein wird in der neuen Form der DDR aufzuwachsen.
Haben Sie Angst ? Wovor, vor wem und warum ?
Ich könnte Ihnen und Ihren Kollegen die Antworten in den Mund legen, aber ich bin nicht der BND, der Verfassungschutz oder Herr S., der sich erdreistet mich verfolgen zu müssen, nur weil ich meine Meinung Kund tun möchte !
Sehr geehrter Herr Meister,
ich bin Abgeordneter des Deutschen Bundestages. Ich bin in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt worden. Ich bin Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur meinem Gewissen unterworfen. Wenn Sie das nicht glauben, lesen Sie bitte Art.38 des Grundgesetzes.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz