Frage an Dieter Wiefelspütz von Arne L. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,
Sie sind nicht "mein" Abgeordneter, aber Sie haben sich durch ihre bisherigen Äusserungen meinen Respekt erworben, da Sie sich nicht hinter Popularitaet oder Parteidisziplin verstecken, sondern anscheinend ihrem Gewissen folgen, wie das vom GG gedacht war.
Vielleicht gestatten Sie mir deshalb eine Frage. Sie halten die VDS für notwendig und richtig. Auf die Frage nach der Weitergabe der Vorratsdaten im Rahmen der Cybercrime Convention weichen Sie aber aus, da sie (noch) nicht deutsches Recht ist.
Können wir daraus schliesen oder darauf hoffen, dass Sie ihren Einfluss in Sachen der BR-Drucksache 666/07 dahingehend geltend machen werden, dass nicht das Recht oder der Richter des anfragenden Staates, sondern deutsches Recht ueber die Weitergabe entscheidet?
Mit demokratischen Gruessen.
Sehr geehrter Herr Ludwig,
Völkerrecht ist wichtig, das Grundgesetz ist noch wichtiger. Ich weiche nie aus. Für die Weitergabe von persönlichen Daten ist immer eine nationale Befugnisnorm erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Wiefelspütz