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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Frank M. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Frank M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

ich möchte mich auf Ihre Antwort auf die Frage von Herrn Borkert [vom 11.11.2007, Anm. d. Red.] beziehen, in der sie die VDS explizit unterstützen.

Im Scherz bezeichnet man heute schon Computer auch als "ausgelagerte Gehirne" und es ist unstreitig, dass die Entwicklung immer kleinerer Computer nicht anhalten wird. Die Folge wird sein, dass in ein paar Jahren jeder unserer Schritte von technischen Helferlein begleitet werden wird. Neben deren Nutzen werden diese Geräte aber - aufgrund ihrer Vernetzung - permanent Datenspuren produzieren, die auch zur Überwachung genutzt werden können (und lt. VDS ggf. auch sollen). Mir ist nicht klar, wie weit der Gesetzgeber das ubiquitäre Produzieren von persönlichen Daten berücksichtigt hat. Nach meinem Verständnis ging man aber von einzelnen dedizierten Geräten (Handy, PC) aus, die deren Besitzer noch selbst kontrollieren kann - aber reicht das für die Zukunft?

Ich möchte Sie fragen, wie der "Kernbereich privater Lebensgestaltung" noch differenzierbar bleiben soll, wenn unser Külschrank Auskunft über den Einkauf gibt und das Haus unser Kommen und Gehen protokolliert. Auto, Kleidung, egal - alles wird vernetzte Daten produzieren. die lt. VDS zu speichern sein werden. Das ist keine Schwarzmalerei, dahinter steht auch Nutzen!

Wenn die technische Entwicklung die Protokolle über das "Private" und das "sonstige Leben" ununterscheidbar werden lässt, wo kann der Staat sich selber noch eine nicht willkürliche Grenze ziehen? Wie weist er nach, dass er sich der erhobenen Daten eben nicht leichtfertig bedient? Und wie wird ein Staat funktionieren, in dem diese Grenze doch als willkürlich empfunden wird? Was bedeutete das für eine Wissensgesellschaft und vielleicht sogar für die Legitimität einer Regierung?

Wie sehen Sie die Chancen, dass die Bürger Macht und das Gefühl der Selbstbestimmung über die eigenen Daten erhalten können - was meiner Meinung nach nichts anderes als Freiheit von Ohnmacht bedeutet?

Ich freue mich auf eine Antwort,
F. Mayer

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Mayer,

eine der wichtigsten Entwicklungen im Bereich Rechtsstaatlichkeit ist die "Erfindung" des Kernbereichs privater Lebensgestaltung. Dieser Begriff ist von überragender Bedeutung für den Grundrechtsschutz. Der absolute Schutz des Kernbereichs beschäftigt uns zunehmend bei der Gesetzgebung. Gehen Sie bitte davon aus, daß wir in Deutschland den leistungsfähigsten Rechtsstaat weltweit haben. Das ist meine Überzeugung. Für jeden Eingriff in ein Grundrecht benötigen wir eine Rechtsgrundlage. Tiefe, insbesondere heimliche Grundrechtseingriffe bedürfen besonders strenger Voraussetzungen. Für mich ist Freiheit noch wichtiger als Sicherheit.
Und schließlich: Die Deutschen leben gegenwärtig so frei und so sicher und so rechtsstaatlich wie nie zuvor.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz