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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Frank K. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Frank K. bezüglich Familie

Hallo Herr Wierfelspuetz,

danke fuer Ihrer prompte Antwort.

Leider enthaelt Sie keine Antworten auf meine konkreten Fragen.
Den erwaehnten Pargraphen kenne ich selbstverstaendlich.

Allerdings gilt zunaechst § 28 AufenthG
Familiennachzug zu Deutschen

Kapitel 2 (Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet)
Abschnitt 6 (Aufenthalt aus familiären Gründen)

(1) Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen
1.

Ehegatten eines Deutschen,
............................
zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat. Sie ist abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 2 und 3 zu erteilen. Sie soll in der Regel abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 erteilt werden. Sie kann abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 dem nichtsorgeberechtigten Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen erteilt werden, wenn die familiäre Gemeinschaft schon im Bundesgebiet gelebt wird. § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2, Satz 3 und Abs. 2 Satz 1 ist in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 entsprechend anzuwenden.

Nun kommen wir zu § 30 AufenthG

Ehegattennachzug
Kapitel 2 (Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet)
Abschnitt 6 (Aufenthalt aus familiären Gründen)

(1) Dem Ehegatten eines Ausländers ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn
..............................
2.

der Ehegatte sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann und .......

Wo steht hier etwas von A1 - Level?
Hier ist die Rede von "einfachen Kenntnissen".
Das geforderte A1 beinhaltet gehobene Deutschkenntnisse!

Und dieses Level wurde durch das AA bzw. BMI festgelegt und liesse sich korrigieren ohne das Gesetz zu aendern, weil es Ehen verhindert statt zu foerdern.

Darum ging es mir.
Ihre Aussagen und ihr Verstaendins der Anforderungen ist einfach unrichtig.

Schade, dass Sie hier mit einer solch einfachen Antwort ausweichen, anstatt klar Stellung zu beziehen.

Meine Frage: konnte ich mein Anliegen verdeutlichen?

Mit freundlcihen Gruessen,
F.Karnbach

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Karnbach,

Sie wollen keine Antwort, sondern belehren. Sie halten das Erfordernis von einfachen Kenntnissen der deutschen Sprache für falsch, ich halte es für richtig. Diesen Dissens werden wir nicht auflösen können.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz