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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Ralph F. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Ralph F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Herr Dr. Wiefelspütz,

zunächst muss ich mich sehr wundern, dass Sie an der Abstimmung zur VDS nicht teilgenommen haben.

Des weiteren hat mich Ihre Antwort auf die vorangegangene Frage doch sehr verwundert. Auch die Pressefreiheit wird durch das GG in Artikel 5 zugesichert. Ebenso wird in Absatz 1 dieses Artikels zugesichert, dass jeder Bürger das Recht hat "sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten". Ich persönlich empfinde eine verdachtunabhängige Protokollierung meiner Zugriffe auf "allgemein zugängliche Quellen" im Internet - im Rahmen der VDS oder auch, wie zuletzt geschehen, auf Seiten von Behörden - als eine Behinderung und eine Einschränkung meiner im GG verbrieften Rechte. Dabei ist es völlig unerheblich, ob diese Daten tatsächlich ausgewertet werden oder nicht.

Ferner heißt es in Artikel 10 (1): "Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich." Was bleibt aber noch übrig von diesem Geheimnis, wenn zu jedem elektronischen Brief (E-Mail) den ich schreibe Absender und Empfänger verdachtunabhängig gespeichert werden? Sollten sie das nicht auch für "normale" Briefe fordern - schließlich werden Terroristen sicherlich auch auf diesem Weg Informationen austauschen, oder?

Wo bleibt das Fernmeldegeheimnis, wenn zu jedem Anruf den ich tätige auch Datum/Uhrzeit und die angerufene Nummer vorgehalten werden? Tätige ich einen solchen Anruf über ein Mobiltelefon, so wird auch noch mein Standort mit gespeichert!

Ich hoffe Sie sind sich bis in das kleinste Detail bewusst, was die Bundesregierung da gestern - auch mit den Stimmen ihrer Fraktionskollegen - verabschiedet hat!

Benjamin Franklin sagte einmal:
"Those who are willing to sacrifice essential liberties for a little order, will lose both and deserve neither!"
["Jene, die gewillt sind grundlegende Freiheiten für ein wenig Sicherheit aufzugeben, werden beides verlieren und haben beides nicht verdient.", Anm. d. Red.]

Mit freundlichen Grüßen
Ralph Fischer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Fischer,

Sie zitieren Benjamin Franklin. Ich glaube, wir leben in Deutschland freier, sicherer und rechtsstaatlicher als in nahezu allen anderen Ländern der Welt. Oder ist das in den USA etwa alles besser? Selbstverständlich gilt Art. 10 GG. Freilich, an Verbindungsdaten kommt man rechtsstaatlich korrekt heran, seitdem es Verbindungsdaten gibt. Daran ändert sich nichts. Ersparen Sie sich bitte, mich zu agitieren. Ich weiß, was ich tue und verantworte es. Schließlich, nicht die Bundesregierung, sondern das Parlament beschließt Gesetze. Wenn ich nicht verhindert gewesen wäre, hätte ich dem Gesetz zugestimmt. Niemand interessiert sich für Ihre oder meine Verbindungsdaten. Im Fall einer schweren Straftat und kraft richterlicher Entscheidung ist ein Zugriff freilich zulässig. Das halte ich für zwingend richtig. Sie können gerne anderer Auffassung sein. Ich handele im Parlament freilich nach meinen, nicht nach Ihren Überzeugungen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz