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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Thomas L. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Thomas L. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Dieter Wiefelspütz,

könnte es eventuell sein, dass Sie in Bezug auf die Vorratsdatenspeicherung ungenügend informiert sind ?
Ihre Argumentation lässt dies jedenfalls sehr stark vermuten :

Zitat: "Schon jetzt werden Ihre Verbindungsdaten aufbewahrt. Nicht vom Staat, sondern von dem Unternehmen, dessen Kunde Sie sind. Daran wird sich nichts ändern."

Frage: Wie kommen zu dieser Aussage ?
Gespeichert werden dürfen derzeit nur abrechnungsrelevante Daten und damit wesentlich weniger Informationen (!), als von der Vorratsdatenspeicherung geplant. Beispielsweise dürfen EMail-Verbindungsdaten ebenso wenig gespeichert werden wie Standortdaten oder IP-Adressen bei Flatrate-Angeboten (letztinstanzlich vom BGH bestätigtes Urteil vom AG Darmstadt, AZ.: 300 C 397/04). Es wird sich also EINIGES ändern.

Zitat: "Der Zugriff ist nur im konkreten Einzelfall kraft richterlicher Entscheidung zulässig."

Frage: wieso bleibt unerwähnt, dass BND, MAD & Co. und spätestens mit Ratifizierung der Cybercrime-Konvention des Europarates auch ausländische "Schlapphut-Organisationen" Zugriff erhalten werden ?
Vom hohen Missbrauchspotential (z.B. kommerzielle Verwertung der Daten) oder der realen Möglichkeit von "Datenpannen" (versehentliche Veröffentlichung durch Schlamperei, Diebstahl von Datenträgern etc.) will ich erst gar nicht weiter sprechen.

Zitat: "Es sind immer wieder Ermittlungserfolge durch den Zugriff auf Verbindungsdaten zu verzeichnen."

Frage: eine 0,006% höhere Aufklärungsquote (Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/92746 ) rechtfertigt die Vorratsdatenspeicherung und damit einen weiteren Ausbau des Schnüffelstaates?

Und wieso wird eigentlich nicht abgewartet, bis das vom Bundesjustizministerium in Auftrag gegebene Gutachten des Freiburger Max-Planck-Instituts für Strafrecht vorliegt ?
Mir drängt sich ja schon der Verdacht auf, dass unbequeme Wahrheiten zurückgehalten werden sollen, bis "die Sache" durch das Parlament ist.

Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Linke

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Linke,

warum fragen Sie mich, wenn Sie glauben, ich sei ungenügend informiert? Ich mache das Gesetz nicht von Gutachten abhängig, die ich nicht angefordert habe. Anders als Sie glaube ich nicht an Verschwörungstheorien. Sie mögen sich auf ein bestimmtes Internetportal stützen. Ich tue das nicht. Nochmals und letztmals: Die deutschen Sicherheitsbehörden können ausschließlich aufgrund einer nationalen Befugnisnorm mit Richtervorbehalt auf Verbindungsdaten zugreifen. Es bedarf einer weiteren nationalen Befugnisnorm, um solche Daten weiterzuleiten. Völkerrecht ist niemals ausreichend, um an Verbindungsdaten heranzukommen. Das lernen junge Juristen im 2. Semester. Die vorrangige Meßlatte für den Zugriff auf Verbindungsdaten ist immer das Grundgesetz. Sie werden es aushalten müssen, daß ich die Vorratsdatenspeicherung für erforderlich halte. Ich respektiere, daß Sie die Vorratsdatenspeicherung ablehnen.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Wiefelspütz