Frage an Dieter Wiefelspütz von Richard M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,
da sie so ein überzeugter Befürworter der gesetzlichen Regelung der Vorratsdatenspeicherung sind, frage ich Sie, welchen vorhersagbaren Nutzen diese Datenspeicherung haben soll?
Ich glaube nicht daran, dass nach Abwägung der beiden Güter informelle Selbstbestimmung und Sicherheit, die Sicherheit durch diese umstrittene Datenspeicherung so stark zunehmen wird, dass der sichere Verlust an Selbstbestimmung damit auch nur annähernd aufgewogen werden kann.
Sehr geehrter Herr Möbus,
ich respektiere Ihre Meinung. Ich bin freilich anderer Auffassung als Sie. Der Zugriff auf Verbindungsdaten ist seit Jahrzehten zulässig. Es sind immer wieder Ermittlungserfolge durch den Zugriff auf Verbindungsdaten zu verzeichnen. Der Zugriff ist nur im konkreten Einzelfall kraft richterlicher Entscheidung zulässig. Neu ist, daß die Aufbewahrungszeiten für die Verbindungsdaten auf einheitlich 6 Monate festgesetzt werden. Den von Ihnen behaupteten "sicheren Verlust an Selbstbestimmung" kann ich nicht erkennen. Schon jetzt werden Ihre Verbindungsdaten aufbewahrt. Nicht vom Staat, sondern von dem Unternehmen, dessen Kunde Sie sind. Daran wird sich nichts ändern.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Wiefelspütz