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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Sebastian A. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Sebastian A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

stimmt es, das wenn die doch so beliebte Datensammelwut des Staates (Vorratsdatenspeicherung) in Kraft tritt, Deutschland sich gegenüber 52 anderen Staaten verpflichtet hat, diese gesammelten Kommunikationsdaten über die sämtlichen 80+ Millionen Bürger der BRD und ohne jegliche richterliche Anordnung weiter zu geben?

Die Speicherungsbefristung von 6 Monaten mal wieder totale Verharmlosung dieser riesigen Datenhalde ist, da die Daten weltweit in verschiedenste Überwachungssysteme einfließen und die Wege der Datensätze nicht nachvollziehbar sein werden! Ich frage Sie ernsthaft: Wie kann die Regierung hier im Sinne und zum Schutze des Volkes handeln? Spielt die Regierung hier etwa Gott?

Gruß

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Altepost,

keine der von Ihnen aufgestellten Behauptungen trifft zu. Auf die Verbindungsdaten darf lediglich im konkreten Einzelfall kraft richterlicher Entscheidung zugegriffen werden. Das ist im Übrigen schon jetzt geltendes Recht.

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Wiefelspütz