Frage an Dieter Wiefelspütz von Horst B. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,
etwas irritiert habe ich neulich auf der Internet-Seite der NRW-Polizei lesen können, dass in NRW auch Polizisten aus sogenannten "Migraten-Communities" in den Polizeidienst eingestellt werden können, ohne die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen zu müssen. Ein PDF-Flyer war sogar in türkischer Sprache verfasst.
Ich halte dieses Vorgehen für einen Schritt in die falsche Richtung, weil hiermit eine Parallelgeschaft auch im Bereich öffentliche Ordnung und Sicherheit manifestiert wird, die wohl kaum der Integration dient.
In Düsseldorf z.B. werden wir wohl keine japanischen NRW-Polizisten einstellen müssen zumal die japanischen Gäste in der Landeshaupstadt die Gesetze des Gastlandes vorbildlich achten und sogar oft die deutsche Sprache erlernen.
Aber hier nun meine hoheitsrechtliche Frage an Sie als Richter a.D.:
Bin ich als deutscher Staatsbürger verpflichtet, Anweisungen eines türkischen oder arabischen Polizisten in NRW-Polizeiuniform ohne deutsche Pass Folge zu leisten oder kann ich stattdessen verlangen, mit einem Polizisten mit deutscher Staatsangehörigkeit sprechen zu dürfen?
Angehörige von NATO-Streitkräften in NRW z.B. können sich der Vernehmung durch die deutsche Polizei widersetzen, bis Offiziere der britischen oder der belgischen Militärpolizei eingetroffen sind.
Bestünde gar die Möglichkeit, die NRW-Regierung beim Bundesverfassungsgericht zu verklagen?
Viele Grüße,
Horst Brede
Sehr geehrter Herr Brede,
ich kenne die von Ihnen angesprochenen Pläne nicht. Fragen der NRW-Landespolitik bitte ich mit Landespolitikern zu erörtern.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Wiefelspütz