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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Ludwig S. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Ludwig S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

seit einiger Zeit frage ich mich, ob der Gang nach Karlsruhe zugenommen hat. Zumindest habe ich subjektiv den Eindruck, dass die dortigen Senate sich zunehmend mit der Prüfung von Gesetzen beschäftigen (müssen).

Ich bin zwar nicht im Recht sonderlich bewandert, aber ich werde das Gefühl nicht los, dass allgemein nicht nur eine Korrekturfunktion sondern auch indirekt politische Vorgaben erwartet werden.

Für eine kurze Antwort danke ich Ihnen.

Mit freundlichen Grüssen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Seerden,

das Bundesverfassungsgericht kann dem Parlament die gesetzgeberische Verantwortung nicht abnehmen. Der Gesetzgeber läßt sich diese Verantwortung auch nicht abnehmen. Es kann im Einzelfall aber ein Gebot der Klugheit sei, eine aktuell anstehende Grundsatzentscheidung des Gerichts abzuwarten. Vor allem dann, wenn rechtlich Neuland betreten werden soll und der Zufall es will, daß sich das streitige Thema auf dem Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts befindet. So geschieht es gegenwärtig bei der umstrittenen Frage der Online-Durchsuchung. Der Bundesinnenminister ist anderer Auffassung als ich. Ich habe die besseren Argumente und werde mich durchsetzen. Wir warten das Urteil des Gerichts ab.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Wiefelspütz