Frage an Dieter Wiefelspütz von Mirko W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,
in ihrer Antwort an Frau Santori erwähnen Sie, dass die Auslandseinsätze deutscher Soldaten der Bundeswehr stets in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz und dem Völkerrecht stattgefunden haben. Wenn ich Ihre Antworten hier so lese, kommen mir doch erhebliche Zweifel an der Kompetenz in Ihrem ehemals ausgeübten Beruf als Richter. Der Angriff auf die ehem. Republik Jugoslawien 1999 war nicht durch ein UN Mandat gedeckt. Auch was die Beweisführung des Kriegsverbrechertribunals in Den Haag zu Tage bringt, lag alles andere als eine humanitäre Katastrophe im Kosovo vor. Diese ist vielmehr von der NATO ausgelöst worden.
Ich frage Sie, wie rechtfertigen Sie heute den Angriff auf das ehem. Jugoslawien ?
Mit freundlichen Grüßen
Mirko Wescholik
Sehr geehrter Herr Wescholik,
der Einsatz der NATO im Jahre 1999 im ehemaligen Jugoslawien war eine humanitäre Intervention, die ich nicht nur - wie viele Völkerrechtler - für völkerrechtlich zulässig, sondern ethisch für geboten hielt, um Völkermord zu verhindern. Meine Meinung hat sich nicht geändert. Ich habe dem Einsatz deutscher Soldaten seinerzeit zugestimmt und würde das unter vergleichbaren Umständen erneut tun.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Wiefelspütz