Frage an Dieter Wiefelspütz von Maria W. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz
ich möchte Sie gerne fragen, weshalb Sie Herrn Dieter Eibert (s. Anfrage v. 27.9) nicht darüber unterrichtet haben, dass er wenn er sich nicht an den völkerrechtswidrigen/grundgesetzwidrigen Kriegen der BRD beteiligen möchte, auf das Urteil vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig zur Gewissensfreiheiheit von Soldaten vom 21. Juni 2005 (BverwG2 WD 12.) berufen kann ?
Diese Klage hat Oberleutnant Jürgen Rose eingereicht und Recht bekommen. So könnte Herr Eibert, wenn er denn verpflichtet werden sollte, der BRD wieder als Soldat dienen zu müssen und jeder andere Soldaten der Bundeswehr von seiner Gewissensfreiheit Gebrauch und eine dienstliche Erklärung seinem Vorgesetzten vorlegen und und zu den eigenen Personalakten nehmen lassen. Ihre Stellungnahme hierzu interssiert mich sehr.
Mit freundlichen Grüssen
Maria Weber
Sehr geehrte Frau Weber,
ich halte das von Ihnen zitierte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts für skandalös falsch. Träfe die Auffassung des Gerichts zu, könnten wir die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr nach hause schicken.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz