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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Andre M. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Andre M. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

Ich habe heute einen Bericht über den geplanten elektronischen Ausweis gelesen aus dem hervorgeht, dass Sie der Ansicht sind, dass es sich dabei nicht um einen erkennungsdienstlichen Vorgang handelt und es würden sich nur wieder die üblichen Bedenkenträger dazu melden. Mit Verlaub, ich bin keiner der üblichen Bedenkenträger und ich habe da subjektiv einen anderen Eindruck. Gerade wenn zunächst Daten abgenommen werden und anschließend wieder vernichtet werden sollen, kommen mir ziemliche Bedenken. Daten die einmal gespeichert wurden, werden oft behalten – man kann ja nie wissen! Oder wie ist es zu verstehen wenn persönliche Daten auch nach Jahren wieder auftauchen? Das Fernsehen berichtet immer wieder über solche Fälle, sei es bei der Schufa, sei es bei der Zentrale in Flensburg, sei es bei unterschiedlichen Ämtern etc…Bemerkenswert ist auch, dass nun Ämter untereinander Daten austauschen dürfen und somit die Speicherwut immer größere Kreise zieht. Daraus resultierend ergibt sich wieder eine interessante Möglichkeit für alle Ämter: Nehmen wir einmal an es würden tatsächlich die Verjährungsfristen eingehalten und Dateien gelöscht, durch die Verknüpfung mit andere Ämtern, können nun ganz legal die Daten bei einem anderen Amt wieder angefordert und angelegt werden. Da diese Dateien nun mit „frischem Datum“ angelegt wurden, ergibt sich automatisch wieder eine neue Verjährungsfrist. Sicher, die meisten Bürger haben nichts zu verbergen, übrigens ich auch nicht, dennoch, wieso ist die gefühlte Realität eine andere als die propagierte Realität? Ich hätte da einen Vorschlag: Nach der Geburt wird jedem Baby Blut abgenommen; man könnte grundsätzlich ein DNA-Profil erstellen und schon erübrigt sich jede weitere Diskussion. Sicher mein Vorschlag ist extrem, aber angesichts der subjektiv gefühlten Sammelwut ist es ohnehin nur eine Frage der Zeit bis es dazu kommt, oder?

Hochachtungsvoll

Andre Marck

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SPD

Sehr geehrter Herr Marck,

die Fingerabdrücke werden ausschließlich für die Herstellung des e-Personalausweises benötigt. Anschließend werden sie vernichtet. Das wird gesetzlich geregelt. Wir leben in einem Rechtsstaat mit einer gesetzestreuen Verwaltung und integeren Mitarbeitern. Eine Datei wird es deshalb nicht geben. Ich kenne niemanden, der eine DNA-Datei fordert, die mit der DNA der Neugeborenen gespeist wird. Ich befasse mich nicht mit absurden Vorschlägen.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Wiefelspütz