Frage an Dieter Wiefelspütz von andrea s. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
(Nach dem Gesetzentwurf kann der Ehegattennachzug zu Deutschen unter besonders gelagerten Umständen von der Sicherung des Lebensunterhalts abhängig gemacht werden.)
Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,
könnten sie mir vielleicht sagen,welche umstände das sind?
Mein Mann und ich warten schon seit 3 monaten auf das Visum zur FZF,und ich bekomme Hartz4.(ich bin Deutsche).
Mfg Andrea Sasse
Sehr geehrte Frau Sasse,
Sie fragen nach den besonders gelagerten Umständen, die beim Ehegattennachzug zu Deutschen im Hinblick auf den Lebensunterhalt bedeutsam sein können.
Ich zitiere aus der Gesetzesbegründung:"Besondere Umstände liegen bei Personen vor, denen die Begründung der ehelichen Lebensgemeinschaft im Ausland zumutbar ist. Dies kommt insbesondere bei Doppelstaatlern in Bezug auf das Land in Betracht, dessen Staatsangehörigkeit sie neben der deutschen besitzen, oder bei Deutschen, die geraume Zeit im Herkunftsland des Ehegatten gelebt und gearbeitet haben und die Sprache dieses Staates sprechen."
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Wiefelspütz