Frage an Dieter Wiefelspütz von Jürgen S. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,
in den vergangenen Tagen war mehrfach in den Medien von neuen Plänen des Bundeskriminalamtes zu lesen, im sog. RFS-Verfahren, nach mehrfachem heimlichen Eindringen eines BKA-Teams in die Wohnung eines abwesenden Verdächtigen, PC-Online-Durchsuchungen bei diesem durchzuführen:
http://www.welt.de/webwelt/article1078154/Online-Durchsuchung_auf_die_brachiale_Art.html
Halten sie die angedachte Methodik, die ja wohl auch ohne Gefahr im Verzuge im Einzelfall nach langfristiger Vorbereitung des Umfeldes Platz greifen soll, für gesetzes- und verfassungskonform? Falls nicht, ist Ihrer Einschätzung nach mit einer Gesetzesänderung unter Mitwirkung der SPD zu rechnen und wenn ja, unter welchen Kautelen?
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Stutz
Sehr geehrter Herr Stutz,
wir haben die Beratungen zur Online-Durchsuchung aufgenommen, stehen aber erst am Anfang der Diskussion. Die Methoden sind noch nicht geklärt. Auch rechtlich gibt es mehr Fragen als Antworten. Das BKA verfügt noch nicht über ein ausgereiftes Verfahren zur Online-Durchsuchung. Eine gesetzliche Grundlage existiert noch nicht. Die Meinungsbildung der SPD zur Online-Durchsuchung hat erst begonnen. Es ist nicht absehbar, wie sich die SPD entscheiden wird.Ich persönlich halte eine verfassungskonforme Rechtsgrundlage für Online-Durchsuchungen für erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz