Portrait von Dieter Wiefelspütz
Dieter Wiefelspütz
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Dieter Wiefelspütz zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Heinz K. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Heinz K. bezüglich Recht

Sehr geehrter Dr. Wiefelspütz,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Diese Bürgernähe finde ich hervorragend!

Ich möchte nochmals auf die Vorführung der Guineischen Flüchtlinge in Braunschweig zwecks Identifikation zurückkommen.

Über die Zweifelhaftigkeit dieser Vorführung habe ich schon in meiner letzten Mail geschrieben. Sie schrieben ja das dies Ländersache sei.. Ich denke aber hier muss doch auch eine bundespolitische Dimension vorhanden sein. Denn der Innenminister von Niedersachsen Herr Schünemann antwortete auf eine kleine Anfrage der Grünen an die Landesregierung u.a.: "Dazu hat auf Bitten der Länder die Bundesregierung eine entsprechende Einladung an die guineische Regierung übermittelt." Es handelt sich bei diesem Vorgang wohl um eine länderübergreifende Zusammenarbeit mit der Bundesregierung.

Ich möchte Sie nun fragen ob diese Vorführungen nicht dem noch geltendem Aufenthaltsrecht wiedersprechen? § 82 sagt doch noch, dass die Vertretungen der Staaten für diese Begutachtungen verantwortlich sind. Noch gilt doch nicht das Änderungsgesetz mit dem Zusatz, oder hat unser Bundespräsident es inzwischen unterschrieben?

War es denn in den letzten Jahren immer so, dass Vorführungen von den Ländern und dem Bund organisiert und gefördert wurden die nicht dem Gesetz entsprachen?

Mit freundlichen Grüßen
Heinz Köhler

Portrait von Dieter Wiefelspütz
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Köhler,

ich mache ungern Ferndiagnosen. Ich kenne den Vorgang nicht. Für ausländerrechtliche Vorgänge in Braunschweig ist die dortige Ausländerbehörde verantwortlich. Letztlich trägt der Innenminister des Landes Niedersachsen die Verantwortung.

§ 82 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz lautet:

Soweit es zur Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen nach diesem Gesetz und nach ausländerrechtlichen Bestimmungen in anderen Gesetzen erforderlich ist, kann angeordnet werden, dass ein Ausländer bei der zuständigen Behörde sowie den Vertretungen des Staates, dessen Staatsangehörigkeit er vermutlich besitzt, persönlich erscheint sowie eine ärztliche Untersuchung zur Feststellung der Reisefähigkeit durchgeführt wird. Kommt der Ausländer einer Anordnung nach Satz 1 nicht nach, kann sie zwangsweise durchgesetzt werden. § 40 Abs. 1 und 2, die §§ 41, 42 Abs. 1 Satz 1 und 3 des Bundespolizeigesetzes finden entsprechende Anwendung."

Fremde Staaten sind völkerrechtlich für ihre in Deutschland lebenden Bürger verantwortlich. Sie sind zur Aufnahme ihrer Bürger verpflichtet, wenn diese nicht in Deutschland bleiben dürfen.

Bei der Feststellung der Identität eines Menschen mit ungeklärtter Identität können Botschaften helfen. Noch mehr kann jedoch eine Regierungsdelegation helfen. Eine Regierungsdelegation ist kein Gegensatz zur jeweiligen Botschaft, sondern staatsangehörigkeitsrechtlich die kompetentere Einrichtung. Für die betroffenen Ausländer ist der Weg zu einer Delegation, die in Braunschweig weilt, ungleich schonender als der Anreiseweg zur Botschaft. Freilich bestimmen wir in Deutschland weder die Diplomaten in der Botschaft noch die Mitglieder der Delegation.

Die ausländerechtlichen Entscheidungen liegen ausschließlich in deutscher Verantwortung. Eine ausländische Delegation übt in Deutschland keine Hoheitsgewalt aus.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz