Frage an Dieter Wiefelspütz von Tanja G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,
heute wurde von mir folgende Mail an den Bundespräsidenten abgesandt:
Die im Unternehmensteuerreformgesetz enthaltenen Regelungen zur an die Abgeltungssteuer gekoppelten Kirchensteuer sind verfassungswidrig.
In der Pressemitteilung 81/2002 erinnerte das Bundesverfassungsgericht daran, dass Rechtssetzung und Vollzug der Kirchensteuer rechtsstaatlichen Grundsätzen genügen müssen. Dazu gehört auch, dass eine Steuer nur dann erhoben werden darf, wenn der Steuertatbestand erfüllt ist. Dies bedeutet: Nach Wegfall der Voraussetzungen darf eine Steuer nicht mehr erhoben werden.
Nach dem Gesetzestext wird die von den Banken nach einem Kirchenaustritt abgezogene Kirchensteuer erst nach dem viel späteren Vorliegen eines Steuerbescheides des Finanzamtes erstattet.
In den im Unternehmensteuerreformgesetz enthaltenen Regelungen zur Ankoppelung der Kirchensteuer fehlt:
Nach einem Kirchenaustritt ist der Abzug der Kirchensteuer sofort zu beenden und gfs. nach dem Kirchenaustritt abgezogene Kirchensteuer unverzüglich von den Banken zu erstatten. Die Banken und die staatlichen Behörden müssen dies sicherstellen.
Bitte machen Sie Ihre Unterschrift unter das Unternehmensteuerreformgesetz davon abhängig, dass es diese Ergänzung gibt.
Bitte teilen Sie mir - gfs. mit Erläuterungen - Ihre Entscheidung mit.
Frage: Halten auch Sie die Ergänzung für erforderlich?
Mit freundlichen Grüßen
Tanja Großmann
Sehr geehrte Frau Großmann,
ich teile Ihre Auffassungen nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz