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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Jürgen S. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Jürgen S. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

Herr Hanning, z.Z. Staatssekretär im Bundesinnenministerium, soll im Jahre 2006 auf die Frage, was er unter einem "Gefährder" verstehe, auf die Bestimmungen in § 100 a StPO hingewiesen haben und habe gemeint, "insbesondere" diejenigen, die gegen die darin aufgeführten (zahlreichen) Strafbestimmungen des StGB zu verstoßen drohen, wären Gefährder mit all den Konsequenzen, die gegenwärtig von Unionspolitikern - über die in § 100 a StPO bereits zugelassene Überwachung der Telekommunikation hinaus - angedacht werden.

http://dejure.org/gesetze/StPO/100a.html

Da die vorgenannte gültige Bestimmung zur Telekommunikationsüberwachung viele Straftatbestände von mittlerem Schweregrad an aufwärts in Bezug nimmt und zudem der Hinweis auf die juristische Floskel "insbesondere" bei Herrn Hanning darauf schließen läßt, dass er weitere Straftatbestände bei seinen "Gefährdern" im Kopf hat, stellt sich die Frage, ob bei den Befürwortern einer Online-Überwachung daran gedacht ist, auch den Katalog der Straftaten in § 100a StPO für die Telekommunikationsüberwachung auszuweiten und ggfl. welche Bestimmungen gemeint sind?

(Anm.: Zur Vermeidung von Mitverständnissen: ich kenne den Unterschied von Telekommunikationsüberwachung und der umstrittenen Online-Überwachung auf privaten PCs!)

Ich frage Sie ferner, warum - über die vorbezeichnete Telekommunikationsüberwachung hinaus - nach Ihrer Ansicht das Ausspähen von PCs in Privatwohnungen dann noch notwendig ist?

Manche besorgte Bürger sehen auch die Gefahr, dass ihnen inkriminierendes Material auf ihren PC aufgespielt werden könnte, um mit solchen angeblichen bzw. illegalen Beweismitteln weitere Beweiserhebungen wie z.B. die Beschlagnahme ihrer PCs zu rechtfertigen; wie kann Ihrer Ansicht nach der technische und rechtliche Mißbrauch einer offenen Datenleitung von Behördenstellen zu Privat-PCs unterbunden werden, damit Bürger nicht in Beweisnot geraten?

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Stutz

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Stutz,

wenn Sie Fragen an Herrn Hanning haben, bin ich die falsche Adresse. Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung sind verschiedene Paar Stiefel. Deshalb sind auch gesonderte Rechtsgrundlagen erforderlich. Wenn Sie glauben, daß wir in einem Staat leben, in dem Beweismittel gefälscht werden, kann ich Ihnen nicht helfen. Ich jedenfalls lebe in einem Rechtsstaat.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz