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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Ingo L. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Ingo L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

Sie sagen Online-Durchsuchungen gehen technisch und verweisen auf China, USA, Russland, etc. Sie gehen in wahrscheinlich 90% aller Fälle rein technisch, jedoch nicht rechtskonform.

Wie soll sicher gestellt werden, welcher PC in einer Wohngemeinschaft derjenige ist, für dessen Besitzer der Durchsuchungsbeschluss gilt? In den meisten Fällen hängen alle PCs an einem einzigen Router, der logischerweise nur eine nach aussen sichtbare IP-Adresse hat.

Selbst wenn Beamte in eine Wohnung eindringen um heimlich etwas zu installieren, wie entscheiden sie welcher von 2 PCs derjenige ist für den der Ducrchsuchungsbeschluss gilt und welcher der PC der Lebensgefährtin?

Wie stellen Beamte fest ob es überhaupt ein privater PC ist? Kann ja auch der Dienstrechner eines Mitarbeiters im home office sein.

Wie soll eine Online-n starten.

Was ist mit Daten von gemeinschaftlich genutzten PCs? Eine Familie benutzt z. B. gemeinsam einen Rechner.
Nur weil sich das FBi oder der chinesische Geheimdienst darum nicht kümmert, heisst es ja nicht das man technisch rechtskonform Online-Durchsuchungen vornehmen kann.

Oder wollen Sie es einfach in Kauf nehmen, und dann kommen die sattsam bekannten Aussagen über bedauerliche Einzelfälle?

Mit freundlichen Grüssen,
Ingo Löwenstrom

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Löwenstrom,

mich errreichen dauernd mails mit dem Hinweis, die Online-Durchsuchung sei technisch nicht machbar. Das ist nicht richtig. Ich habe mir intensiv erläutern lassen, wer was macht und kann auf diesem Sektor. Daß wir nicht in den USA, in China oder in Rußland leben, weiß ich bereits. In unserem Land gelten andere rechtliche Standards. Daran bin ich beteiligt. Daß Unbeteiligete von rechtsstaatlichen Ermittlungsmaßnahmen mitbetroffen werden können, ist nicht neu. Das ist kein technisches, sondern ein rechtliches Problem. Auch bei der Beschlagnahme eines Computers, bei einer Hausdurchsuchung, bei einer Telefonüberwachung, bei einer Observation können unbeteiligte Dritte betroffen werden. Deshalb wird diesem Problem bei der rechtlichen Ausgestaltung der Online-Durchsuchung eine besondere Bedeutung zukommen.

Mit freunlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz