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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Daniel M. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Daniel M. bezüglich Recht

Guten Tag Herr Wiefelspütz,

zur Zeit höre ich immer wieder von gewünschten Maßnahmen "im Kampf gegen den Terror" von Herr Schäuble, von denen ich mal die "heimliche Onlinedurchsuchungen" herausgreifen möchte:

Wie kann es sein, daß eine solche Maßnahme von Ihnen oder Teilen Ihrer Partei (unter bestimmten Voraussetzungen) für akzeptabel erachtet wird, obwohl sie doch offensichtlich verfassungswidrig ist.
Schließlich sind konventionelle Hausdurchsuchungen ja MIT GUTEM GRUND nicht heimlich erlaubt. Wieso wird hier mit zweierlei Maß gemessen?
Zudem will mir die anvisierte Zielgruppe nicht einleuchten, bei der eine heimlich Durchsuchung nötig wäre: Es soll ja zur Terrorismusbekämpfung geschehen, dann gibt es doch letzlich zwei Möglichkeiten.
1) Die Person benutzt keine Verschlüsselung, dann kann ich auch eine LEGALE konventionelle Hausdurchsuchung machen.
2) Die Person kennt sich aus, benutzt Verschlüsselung und andere Maßnahmen um sich den Fernzugriff vom Rechner zu halten, dann greift eine Onlinedurchsuchung, egal ob heimlich oder nicht, natürlich nicht. Also wer soll hier die Zielgruppe sein?

Einen anderen Punkt würde ich gerne noch erörtern:
1) Wieso werden (bzw wird versucht) für sogenannte Antiterrormaßnahmen so viele Freiheiten der Allgemeinheit (Verhältnismäßigkeit!) zu beschneiden. Wenn Sie oder die SPD in diesem Punkt konsequent wären, müßten die Maßnahmen gegen Tote durch Rauchen oder Autos doch ein vielfaches stärker sein, oder nicht? Auch hier wird offensichtlich mit zweierlei Maß gemessen!

Lassen Sie mich bitte abschließen noch sagen, daß ich bislang immer hinter der SPD stand, aber mit der Arbeit innerhalb der großen Koalition ich im höchsten Maße unzufrieden bin. Die Unterschiede der beiden Parteien sind inzwischen marginal und das ist erschreckend.

MfG
D. Maus

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Maus,

woher wissen Sie, daß die online-Durchsuchung verfassungswidrig ist? Wir haben gegenwärtig keine Rechtsgrundlage für online-Durchsuchungen. Es ist aber durchaus vorstellbar, eine verfassungsmäßige Rechtsgrundlage für die online-Durchsuchung zu schaffen. Hausdurchsuchungen sind nicht heimlich. Das ist richtig. Heimlich ist aber die akustische Wohnraumüberwachung. Heimlich ist auch das Abhören von Telefonen. Observationen erfolgen häufig heimlich. Der Rechtsstaat kenn sehr wohl heimliche Ermittlungsmethoden. Allerdings sind solche Grundrechtseingriffe gravierend. Die rechtsstaatlichen Hürden müssen entsprechend hoch sein.Selbstverständlich muß man damit rechnen, daß man sich gegen online-Durchsuchungen schützt. Wenn ein Täter Handschuhe trägt, gibt es keine Fingerabdrücke. Wenn ein Täter kein Telefon benutzt, macht Abhören des Telefons keinen Sinn. Sollen wir deshalb Daktyloskopie und Telefonüberwachung als Ermittlungsmethoden abschaffen? Wie naiv darf man eigentlich sein?Richtig bleibt: Freiheit darf man nicht zu Tode schützen. Deshalb ist Freiheit im Zweifel noch wichtiger als Sicherheit. Schauen Sie sich bitte einmal um in der Welt. Die Vereinten Nationen hat 192 Mitgliedstaaten. In welchen Staaten leben Sie freier, demokratischer, rechtsstaatlicher und sicherer als in Deutschland? Vielleicht in der Schweiz, in Schweden? Ich glaube nicht, das die Liste sehr lang ist.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz