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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Martin G. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Martin G. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

am 09.07.07 schreiben Sie: "das Töten eines Menschen auf Verdacht ist ein schweres Vebrechen. Das ist nur in einem Verbrecher-Staat vorstellbar."

Wie kann die Bundesregierung aus CDU und SPD ausschließen, dass sowas nicht doch durch deutsche KSK Soldaten in Afghanistan passiert? In den Nachrichten hören wir nur, dass soundsoviele "Kämpfer" bei Gefechten mit den ENDURING FREEDOM Truppen - d.h. auch KSK - getötet wurden. Welche Stelle oder welches unabhängiges Gericht hat je den Wahrheitsgehalt solcher Meldungen des Militär überprüft? Wer erklärt wen zu Kämpfern und Verbrechern die getötet werden dürfen/müssen? Machen das die Soldaten vor Ort nach eigener Einschätzung?

Mit freundlichen Grüssen
Martin Grosser

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Grosser,

deutsche Soldaten müssen immer deutsches Recht, insbesondere das Grundgesetz, aber auch und immer das Völkerrecht befolgen. Unser nationales Recht und das Völkerrecht verbieten gleichermaßen strikt das Töten von Verdächtigen. Das lernt jeder Soldat bereits in der Ausbildung. Kämpfende deutsche Soldaten sind insbesondere an das humanitäre Völkerrecht gebunden. Jeder deutsche Soldat, der im Ausland eingesetzt wird, lernt zumindest die Grundzüge des humanitären Völkerrechts. Wir haben in Deutschland noch niemals so rechtstreue Soldaten gehabt wie die Soldaten der Bundeswehr.

Schließlich: Gegenwärtig kämpfen keine KSK-Soldaten in Afghanistan.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz