Frage an Dieter Wiefelspütz von Alexander G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,
mir ist die Diskussion um unsere Freiheitsrechte zu abstrakt. Daher einige persönliche Fragen an Sie mit der Bitte, diese konkret zu beantworten.
Bei welchen konkreten Beispielen halten Sie die Maßnahmen
- heimlichen Online-/Festplattendurchsuchungen
- Zugriff auf die Kommunikationsdaten aus der sog. Vorratsdatenspeicherung
- Zugriff auf die Bewegungsprofile der Bürger, die über verschiedene Maßnahmen, beginnend bei Maut-Terminals über die Überwachung der Handy-Kommunikation (die Mobilfunkzellen in denen der Bürger im Laufe des Tages angemeldet waren bzw. telefoniert haben) und Videoüberwachung bis hin zur Fluggastdatenüberwachung
für legitm? Bei welchen Beispielen würden Sie persönlich die Grenze der Unverhältnismäßigkeit überschritten sehen?
Es wäre sehr freundlich, wenn Sie konkrete Beispiele geben. Die Klassifizierungen von leichten bis sehr schweren Vergehen sind für Otto-Normalbürger leider zu abstrakt.
Sind Sie der Meinung, dass unser Rechtsstaat zum Stand der heutigen Gesetzgebung in der Lage ist, sich im notwendigen Maß zu schützen? Wenn nein, mit welchen Fakten können Sie diese Einschätzung uns Bürgern gegenüber belegen?
Und eine letzte Frage: Sind Sie sich bewußt, dass mit der einheitlichen Steuer-ID der Primärschlüssel für die Vernetzung all dieser Daten geschaffen wurde und Gesetz ist? Welche Garantien können Sie persönlich - schließlich wurden diese Maßnahmen in Ihrer Regierungszeit beschlossen - uns Bürgern geben, dass dieser geballten Maßnahmen der Überwachung nicht und niemals mißbraucht werden?
Keine einfachen Fragen, sicherlich. Allerdings schränken die geplanten Maßnahmen die persönlichen Freiheitsrechte jedes einzelnen Bürgers massiv ein. Deshalb dürfen wir Bürger sicher eine ehrliche und und vor allem konkrete Antwort auf diese Fragen erwarten.
In eben dieser gespannten Erwartung, hochachtungsvoll,
Alexander Greisle
Sehr geehrter Herr Greisle,
Sie haben Recht. Die Wahrheit ist konkret. Ich bin für Vorrartsdatenspeicherung für einen Zeitraum von 6 Monaten.Ich bin für die Schaffung einer verfassungsmäßigen Rechtsgrundlage für online-Durchsuchungen. Die Erstellung von Bewegungsprofilen ohne Verdacht ist grob verfassungswidrig. In einem Einzelfall und bei besonderer Gefährlichkeit kann aber eine Überwachung "rund um die Uhr" in Betracht kommen. Dann werden freilich weit mehr Daten erhoben als "nur" ein Bewegungsprofil.Der Rechtsstaat Deutschland gewährt den Bürgern Schutz auf einem sehr hohen Niveau. Gleichwohl, absolute Sicherheit gibt es nicht und wird deshalb nicht angestrebt. Wer absolute Sicherheit will, erreicht absolute Unfreiheit. Ich bin halte es durchaus für denkbar, daß eines nicht allzu fernen Tages die Technologie vorhanden sein wird, um einen "Überwachungsstaat" zu realisieren. Das Computer-Zeitalter wird das ermöglichen. Ob ein Staat zum Überwachungsstaat wird, hängt aber nicht von der Technologie ab, sondern von den Menschen. Nicht die Waffe, der Mensch schießt. Selbstverständlich wird man bei neuen Ermittlungsmethoden auf strikte Rechtsstaatlichkeit zu achten haben. Die Möglichkeit zum Mißbrauch gibt es immer, solange Menschen handeln. Die Qualität eines Rechtsstaates hängt letztlich aber nicht von den Gesetzen, sondern von den Menschen ab.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz<