Frage an Dieter Wiefelspütz von Michael B. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,
zwei kurze Fragen:
In den letzten Tagen war viel davon zu lesen dass zahlreiche SPD-Fraktionsmitglieder der OEF-Mission zunehmend ablehnend gegenüber stehen. Wie ist Ihre Meinung dazu vor dem Hintergrund, dass sich die deutschen KSK-Soldaten offenbar in einer rechtlichen Grauzone bewegten, da sie eigentlich keine Gefangenen an die USA überstellen durften, da diesen dort die Todesstrafe droht? http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,491550,00.html
Laut Presseberichten http://www.focus.de/politik/deutschland/online-durchsuchung_aid_65026.html setzt Herr Schäuble beim Thema Onlinedurchsuchung jetzt auf Konfrontation mit Frau Zypries und will einen nicht abgestimmten Gesetzentwurf ins Kabinett einbringen. Mit wem will Herr Schäuble eigentlich sein Gesetz durchbringen, wenn die Onlinedurchsuchung von der Mehrheit der SPD-Fraktion abgelehnt wird?
Mit freundlichen Grüßen
Michael Behrens
Sehr geehrter Herr Behrens,
die Rechtsgrundlage für die Beteiligung deutscher Soldaten an der Operation Enduring Freedom ist Art. 51 der Satzung der Vereinten Nationen. Die Weitergabe von Gefangenen an die USA ist nach dem humanitären Völkerrecht erlaubt. Ob Gefangene weitergegeben werden, ist freilich allein eine Entscheidung des deutschen Verteidigungsministers. Über eine Verlängerung des Mandats entscheidet der Deutsche Bundestag im Herbst. Ich habe seit 2001 stets für eine Beteiligung deutscher Soldaten an der Operation Enduring Freedom gestimmt. Heute gibt es in dieser Sache nichts für mich zu entscheiden.
Eine gesetzliche Grundlage für die online-Durchsuchung wird es nur geben, wenn die SPD-Bundestagsfraktion zustimmt. Ob sie zustimmt, ist zur Zeit völlig offen. Wir haben die Beratungen gerade erst aufgenommen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz