Frage an Dieter Wiefelspütz von Alexander H. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,
meine Frage richtet sich an das Thema "Rente mit 67":
Warum können Staatsbedienste bei der Bundeswehr oder bei der Bundespolizei teilweise bereits mit 54 Jahren in Rente/Pension gehen, während dessen alle anderen bis 67 arbeiten müssen?
Oft wird mit der besonderen Belastung argumentiert, die solche Personengruppen ausgesetzt sind. Meiner Meinung nach gibt es sicher Soldaten und Bundespolizisten, die eine große Belastung durch ihren Dienst erfahren müssen, aber nicht alle. Viele sitzen auch zeitlebens an einem Schreibtisch, ohne besonderen Belastungen ausgesetzt zu sein. Aber auch diese Menschen kommen in den Genuss der vorzeitigen Rente/Pension mit vollen Bezügen.
Gerade in Hinblick auf die Landespolizisten, die alle bis 67 Jahre arbeiten müssen, erscheint mir die Bevorzugung von Soldaten und Bundespolizisten für nicht akzeptabel.
Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Sehr geehrter Herr Harksen,
bis jetzt liegt die Regelaltersgrenze noch bei 65 Jahren, allerdings wird sie in der Rentenversicherung zwischen 2012 und 2029 allmählich auf 67 Jahre ansteigen, wobei man auf Antrag aber auch künftig mit 63 Jahren (Antragsaltersgrenze) in den Ruhestand treten kann. Für die Beamten des Bundes werden wir diese Regelung übernehmen, für Landesbeamte sieht der Entwurf eines Beamtenstatusgesetzes künftig keine einheitliche Regelung mehr vor.
Daneben gab es schon immer besondere Altersgrenzen für bestimmte Beamtengruppen, z. B im Polizei- und Justizvollzugsdienst und im Einsatzdienst der Feuerwehr. Diese Altersgrenzen waren schon bisher landesrechtlicher Regelung vorbehalten, liegen aber im allgemeinen bei 60 Jahren. Es kann also keine Rede davon sein, dass Landespolizisten bis 67 Jahre arbeiten müssen.
Die Altersgrenze für Soldaten liegt, je nach Dienstgrad zwischen 54 und 60 Jahren.
Für alle besonderen Altersgrenzen gilt, dass es sich um typisierende Regelungen handelt, weil eine Einzelfallbetrachtung aus verschiedenen Gründen als unzweckmäßig angesehen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz