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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Carsten G. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Carsten G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

Sie antworteten am 17.06. auf die Frage, nach der Rechtmäßigkeit des Einsatzes der Bundeswehr beim G8 Gipfel hinsichtlich des Artikel 87a des Grundgesetzes, sinngemäß, dass eigentlich gar kein Einsatz der Streitkräfte im Sinne des Grundgesetzes stattgefunden hat.

Ich frage mich jedoch, wie Sie zu dieser Einschätzung kommen können?

Allgemein wird doch wohl definiert:

Einsatz: Abgeschlossene Aktion zur Erledigung einer Aufgabe.
Bundeswehr: Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland und ihre Verwaltung.

Worauf exakt begründet sich Ihre Behauptung, dass kein "Einsatz" anzunehmen ist, solange keine "Zwangsmittel" von den Streitkräften eingesetzt werden? Wenn nicht auf die allgemeine Bedeutung des Wortes "Einsatz", auf welchen Artikel/Paragraphen oder welches Grundsatzurteil berufen Sie sich für diese Auslegung?

Ich nehme einfach mal nicht an, dass Sie sagen wollen, ohne "Zwangsmittel" einzusetzen, würde die Bundeswehr nicht als "Streitkräfte" gelten?

Ganz abgesehen davon, dass beim G8-Gipfel neben denen von Ihnen bereits genannten Mehrzweck-Kampfjets auch Spähpanzer und Kriegsschiffe eingesetzt wurden (auch nach Ihrer Definition) ...

Die exakte Formulierung im Artikel 87a, Absatz 2 lautet doch:
"Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zuläßt."

Ich verstehe nicht, wie Sie diese klare Aussage - guten Gewissens - einfach durch eine Neudefinition des Wortes "Einsatz" (bzw. Streitkräfte) ad absurdum führen können? Für mich hört sich das im Moment doch arg nach Orwells Zwiedenken an.

Wenn wir erst einmal anfangen, so klare Linien einzureißen - wo soll uns das noch hinführen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Grafflage,

so einfach, wie Sie glauben, ist Staatsrecht nicht. "Einsatz" im Sinne des Art. 87 a Abs. 2 GG ist etwas anderes, als die deutsche Alltagssprache unter Einsatz versteht. So ist das unter Juristen. Ich habe in meiner Antwort vom 17. Juni im Übrigen aus einem meiner wissenschaftlichen Artikel zitiert. Sie können alles in der Langfassung nachlesen z. B. in den Nordrhein-Westfälischen Verwaltungsblättern 2006, Seite 41 ff. Wenn Sie mir nicht glauben, können Sie die Problematik in den wissenschaftlichen Kommentaren zu Art. 35 und 87 a GG studieren.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz