Frage an Dieter Wiefelspütz von Michael P. bezüglich Recht
S. g. H. MdB Dr. Wiefelspütz,
Kann ich von Ihnen, als Richter a. D., öffentliche Antworten zu großem Unrecht erhoffen?
- höflich möchte ich Ihnen hierzu den unten aufgeführten (aktuellen) Auszug aus der Stellungnahme einer Staatsanwältin an das Landgericht Schwerin zur Kenntnis bringen - und Sie fragen:
1. Deckt sich diese Stellungnahme mit Ihren pers. Vorstellungen und Erwartungen an unseren DEMOKRATISCHEN RECHTSSTAAT, für dessen Politik Sie als MdB Sorge tragen?
2. Befürworten Sie die Rehabilitierung jener unschuldiger SBZ-Opfer/1945-49, die weder in der Partei (NSDAP) - noch aktive Kriegsteilnehmer waren, sondern als ehrbare und redliche Landwirte die Bevölkerung mit Grundnahrungsmitteln versorgten?
3. Würden Sie eine StraReha dieser pauschal kriminalisierten, politisch verfolgten und vertriebenen "Junker" aus sowjetischer Besatzungszone der Ex-DDR befürworten? - Eine Reha redlicher deutscher Binnenvertriebenen - nach gerichtl. Prüfung des Einzelfalls - gem. § 1 (5) StraRehaG ?
(...) Der Betroffene ist hier nicht wegen eines von den Behörden als strafwürdig angesehenen individuellen Verhaltens enteignet worden, sondern wegen seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten Personengruppe, denen - als Gruppe - die Schuld an der historischen Entwicklung, insbesondere der Entstehung des 2. Weltkriegs, zugeschrieben wurde. Darin liegt offensichtlich keine Bewertung und Sanktionierung eines individuellen Verhaltens als strafbar oder strafwürdig, so dass eine solche Maßnahme, die sich generell gegen solche Gruppen richtet, auch nicht Gegenstand einer Rehabilitierung sein kann. (...) Ich beantrage daher, den Antrag als unzulässig zurückzuweisen. (im Original gezeichnet: M. Staatsanwältin).
Welchen Weg zeigen Sie ggf. auf, im Rahmen dieser rechtsstaatswidrigen Kollektivstrafen eine Rehabilitierung aller unschuldigen- und NS-unbelasteten deutschen "Junker" -1945-49 durchzusetzen?
Hochachtungsvoll
Michael Pfeiffer, DiplVerwW (FH)
Sehr geehrter Herr Pfeiffer,
Sie wissen, daß die von Ihnen aufgeworfenen Fragen längst rechtskräftig durch die Gerichte entschieden sind - allerdings nicht in Ihrem Sinne. Ich fühle mich an die Entscheidungen höchster Gerichte (Bundesverfassungsgericht, Bundesverwaltungsgericht, Europäischer Gerichtshof) gebunden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz