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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Christiane L. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Christiane L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

in ihrer Gegendarstellung zu der Stellungnahme des Bundesrats zum Richlinienumsetzungsgesetz hat die Bundesregierung die beiden Anträge, die darauf zielen, ausländischen Hochschulabsolventen den Zugang zum deutsche Arbeitsmarkt zu erleichtern, abgelehnt. Ich kann diese Ablehnung überhaupt nicht nachvollziehen und hätte gerne von Ihnen eine Stellungnahme dazu.

Es ist nicht einsichtig, weshalb künftig (in der Regel geringqualifizierte) Duldungsinhaber im Rahmen der neuen Bleiberechtsregelung jede Art von Beschäftigung ausüben dürfen, gut qualifizierten Absolventen deutscher Hochschulen dieser Einstieg in den Arbeitsmarkt jedoch verschlossen bleiben soll. Dass akademisch ausgebildete und gut integrierte Zuwanderer den Sprung in eine höherwertige Beschäftigung leichter schaffen dürften als ungelernte Kräfte und dementsprechend in der Folge auch weitere positive Aspekte für die Sozialsysteme und den Arbeitsmarkt erzielen können, ist wohl schwer zu bestreiten.

Aber der eigentliche Skandal ist folgender: Da die Bleiberechtsregelung des neuen § 104 a AufenthG bei Voraufenthalten zu Studienzwecken keine Anwendung findet, wird es sogar zu Aufenthaltsbeendigungen bei Absolventen kommen, die hier binnen eines Jahres nicht einen ihrer Qualifikation entsprechende Beschäftigung finden, während abgelehnte Asylbewerber und Duldungsinhaber allein durch die Dauer ihres Aufenthalts ein Bleiberecht erhalten, ohne irgendwie qualifiziert zu sein. Das Ziel, die Zuwanderung von Qualifizierten zu fördern, wird damit vollkommen konterkariert.

Eine besser qualifizierte und vor allem integrierte Gruppe von Zuwanderern als die Absolventen deutscher Hochschulen ist nicht vorhanden! Wann wird dieses Potential endlich erkannt und angemessen gefördert?

Mit freundlichen Grüßen

Christiane Lex-Asuagbor

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Lex-Asuagbor,

Sie spielen zwei Gruppen von Ausländern gegeneinander aus. Das gefällt mir nicht. Die Altfallregelung beruht in erster Linie auf humanitären Erwägungen. Die Zuwanderung besonders qualifizierter Ausländer richtet sich nach den deutschen Interessen. Angesichts von immer noch 4 Millionen Arbeitslosen Deutschen und Nichtdeutschen haben die in Deutschland lebenden Arbeitsuchenden absoluten Vorrang, auch vor qualifizierten Ausländern aus Drittstaaten.In Deutschland ausgebildete Menschen aus Drittstaaten werden Deutschland nach Abschluß ihrer Ausbildung grundsätzlich verlassen müssen. Das mag sich bei einer deutlich verbesserten Situation am Arbeitsmark ändern.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz