Frage an Dieter Wiefelspütz von Peter L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,
wie ist Ihre Äußerung vom Wochenende zu verstehen, die Versammlungsverbote rund um das Tagungshotel in Heiligendamm entsprächen nicht dem verfassungsmäßigen Recht auf Demonstrationsfreiheit? http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,485146,00.html
Sprechen Sie sich damit auch gegen den 12km langen "Sicherheits"-Zaun aus, denn dieser manifestiert ja das Versammlungsverbot am Tagungshotel? Um die Frage noch einmal konkret zu formulieren: Wären Sie für Demonstrationen direkt am Tagungshotel?
Viele Grüße
Peter Lohmann
Sehr geehrter Herr Lohmann,
ich halte die Versammlungsverbote um Heiligendamm für überdimensioniert. Es überrascht mich deshalb nicht, daß eine erste verwaltungsgerichtliche Entscheidung ebenfalls zu diesem Ergebnis kommt. Ich bin nicht grundsätzlich gegen den Zaun, weil lageabhängig ein besonderes Maß an Sicherheit für die Gäste geschaffen werden muß. Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wird aber nur dann gewährleistet, wenn in angemessener Nähe zum Veranstaltungsort des G 8 Gipfels friedlich und ohne Waffen demonstriert werden darf. Daß heißt sicher nicht "auf den Stufen" des Veranstaltungszentrums, aber doch in angemessener Nähe. Ich hoffe, daß die Polizeidirektion Rostock und die Veranstalter der Demonstrationen eine vernünftige Lösung finden. Im Versammlungsrecht gilt das sogenannte Kooperationsgebot. Der Veranstalter einer Demonstration und die Versammlungsbehörde haben eine gemeinsame Verantwortung. Um es einmal drastisch und zugespitzt zu formulieren: Dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wird nicht entsprochen, wenn die Demonstranten nur auf Helgoland, in der Lüneburger Heide oder im Bayerischen Wald oder auch nur in Rostock gegen den Gipfel demonstrieren dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz