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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Peter S. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Peter S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

zum besseren Verständnis gebe ich Teile Ihrer Antwort hier wieder.

"glauben Sie wirklich, mich darüber belehren zu müssen, daß eine Online-Durchsuchung heimlich erfolgt? Für wie ahnungslos halten Sie mich? "
Ich wollte es nur nochmal deutlich hervorheben. Entschuldigen Sie, wenn das nicht klar geworden ist.

"Auch Telefonüberwachungen und akustische Wohnraumüberwachungen erfolgen heimlich. Halten Sie diese Ermittlungsmethoden für verfassungswidrig?"
Da bin ich mir nicht 100%-ig sicher. Da es diese Methoden schon relativ lange gibt, denke ich, dass sie sich zumindest bewährt haben. Sonst wäre man sicher schon dagegen an gegangen.

"Manipuliert die Polizei Beweise, wenn sie heimliche Ermittlungsmethoden benutzt? Oder könnte es sein, daß wir eine rechtstaatliche Polizei haben?"
Den Sarkasmus überlese ich einfach mal.
Die bisher zulässigen, verdeckten Ermittlungsverfahren sind nur mit einem erheblichen technischen Aufwand einer Manipulationsgefahr unterworfen. Bei einer heimliche Durchsuchung mittels eines Trojaners ist das erheblich einfacher. Es wird schon einen Grund haben, warum Hausdurchsuchungen nur unter Zeugen gemacht werden dürfen, oder?

Ein Vergleich der bisherigen Verfahren der verdeckten Ermittlung mit der verdeckten Online-Durchsuchung passt einfach nicht. Es sind "passive" Verfahren. Es wird nur "zugehört". Die Durchsuchung ist ein "aktives" Verfahren.

Selbstverständlich dürfen unsere Ermittler nicht manipulieren. Ich stelle Ihnen aber die Frage, ob Sie das garantieren können? Hat es noch nie kriminelle Polizisten gegeben? Ist noch nie ein Polizist bestochen worden?

Im Zusammenhang mit geplanten Beweislastumkehr ,sehe ich das äußerst kritisch. Ich glaube nicht, dass es möglich ist, zu beweisen, dass eine manipulierte Datei auf einem Computer vorher anders aussah. Eine Datensicherung dürfte als Beweismittel nicht ausreichen. Die könnte der Besitzer gefälscht haben.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Schrade

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schrade,

ich kann Ihnen keine Garantie dafür geben, daß Polizeibeamte, Richter, Politiker etc. stets rechtstreu handeln.Zum Glück ist es doch eher selten, daß aus diesem Personenkreis Menschen sich zu Verbrechern entwickeln

Auf gar keinen Fall wird es im Strafrecht zu einer Beweislastumkehr kommen. Das wäre rechtsstaatswidrig.Auch bei der Gefahrenabwehr gibt es klare rechtsstaatliche Grenzen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz