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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Eckehart B. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Eckehart B. bezüglich Recht

Sehr geehrter Dr. Wiefelspütz,

Bitte erläutern Sie mir in folgenden Punkten, wie Sie Sich die Ausgestaltung der geplanten Online-Durchsuchung vorstellen:

1. Die Daten auf meinem Rechner existieren ausschließlich auf einem physischen Datenträger, der sich im Inneren meiner Wohnung befindet. Schützt daher die Unverletzlichkeit der Wohnung meine Daten?

Falls Sie dies bejahen: Müssen die Hürden (Richtervorbehalt) für die Online-Durchsuchung also mindestens genauso hoch sein wie für die (physische) Hausdurchsuchung?

Falls Sie dies verneinen: Erläutern Sie bitte, was den Unterschied zwischen Onlinezugriff und physischer Beschlagnahmung des Datenträgers ausmacht. Dürfen Privatpersonen aufgrund dieses Unterschieds online Daten Dritter auslesen?

2. Ihrem Bekunden nach soll die Online-Durchsuchung nur bei schwerwiegenden Straftaten angewandt werden. Bei solch schweren Straftaten könnte die Polizei aber sicherlich problemlos eine physische Hausdurchsuchung begründen. Diese ist auch deutlich gründlicher, da sie "Datenträger" wie z.B. beschriebenes Papier erfaßt, welche online nicht abrufbar sind.

Ist es nicht schlampig, gerade bei schweren Straftaten auf eine Art "Hausdurchsuchung Light" zu setzen? Warum soll man ausgerechnet hier die deutlich weniger gründliche Online-Durchsuchung nutzen, wo doch die vollständigere und sorgfältigere physische Hausdurchsuchung möglich wäre?

3. Soll die Online-Durchsuchung heimlich (ohne Wissen des Durchsuchten) stattfinden?

Falls Sie dies bejahen: Warum ist Heimlichkeit bei der Online-Durchsuchung akzeptabel, wenn sie es bei der physischen Hausdurchsuchung (bisher) nicht ist? Wenn die Heimlichkeit der Online-Durchsuchung bei schwerwiegenden Straftaten geboten ist, sollte man dann bei denselben Straftaten nicht auch eine heimliche Hausdurchsuchung ermöglichen?

4. Informieren Sie Sich über die technischen Belange des Themas, oder halten Sie dies für unnötig? Wer berät Sie in solchen Fragen?

Mit freundlichen Grüßen,

Portrait von Dieter Wiefelspütz
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Braun,

die rechtstaatlichen Hürden für eine Online-Durchsuchung müssen erheblich höher sein als bei einer Hausdurchsuchung, weil die Online-Durchsuchung heimlich erfolgt. Die Online-Durchsuchung ist nicht "Hausdurchsuchung light", sondern "Hausdurchsuchung heavy". Auch die Telefonüberwachung und die akustische Wohnraumüberwachung erfolgen heimlich. Ist Ihnen das entgangen? Zweifel Sie an der Zulässigkeit dieser Ermittlungsmethoden? Kennen Sie Art. 10 und Art. 13 des Grundgesetzes?Die technischen Einzelheiten der Online-Durchsuchung verstehe ich als Jurist bestenfalls in den Grundzügen. Ich weiß allerdings auch nicht, wie mein Laptop funktioniert und verstehe schon gar nicht, wie es möglich ist, daß dieser Text als mail bei abgeordnetenwatch ankommt. Gleichwohl gehe ich täglich mit Laptop und Internet um.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz