Frage an Dieter Wiefelspütz von Peter S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,
als fast ehemaliges SPD-Mitglied bin ich sehr erstaunt über Ihre Antworten. Allerdings bin ich ebenso erstaunt über die Fragesteller, die sich hinter der Anonymität verstecken.
Sie sind ein Befürworter der Online-Durchsuchung. Das ist Ihr gutes Recht. Sie schränken die Durchsuchung auf Terrorismus und schwere Kriminalität ein. Genau diese Zielgruppe wird man damit aber nicht "erwischen". Es ist wirklich sehr einfach, diese Durchsuchung zu umgehen. Mit technischen Kleinkram will ich Sie gar nicht belästigen.
Nun geht es bei den Zielgruppen in der Regel um organisierte Kriminalität. Dort wird man nicht so dumm sein, eine Online-Durchsuchung zu ermöglichen. Das dürfte Ihren Spezialisten auch klar sein. Die logische Folge kann also nur sein, dass etwas anderes damit bezweckt wird. Es stellt sich die Frage, welcher Zweck? Jedenfalls werden die von Ihnen genannten Gruppen nur in dummen Ausnahmefällen erwischt werden.
Sie sagen auch, dass eine Durchsuchung nur mit richterlichem Beschluss erwirkt werden kann. Wenn es genauso geschickt wird, wie beim Telemediengesetz, dann darf das das Gericht. Von Richter ist dort nicht die Rede. Bitte achten Sie doch darauf, dass die Formulierung wenigstens diesmal wasserdicht ist.
Vielleicht machen Sie sich auch mal klar, dass es hier um HEIMLICHE Durchsuchungen geht. Das ist etwas neues. Bei einer Hausdurchsuchung sind Zeugen zugegen. Bei der heimlichen Durchsuchung kann auch manipuliert werden. Da tauchen dann Beweise auf, die vielleicht gar nicht existiert haben. Auch das ist relativ einfach. Wie soll man das bei einer heimlichen Durchsuchung verhindern können?
Mit freundlichen Grüßen,
Peter Schrade
Sehr geehrter Herr Schrade,
glauben Sie wirklich, mich darüber belehren zu müssen, daß eine Online-Durchsuchung heimlich erfolgt? Für wie ahnungslos halten Sie mich? Auch Telefonüberwachungen und akustische Wohnraumüberwachungen erfolgen heimlich. Halten Sie diese Ermittlungsmethoden für verfassungswidrig? Manipuliert die Polizei Beweise, wenn sie heimliche Ermittlungsmethoden benutzt? Oder könnte es sein, daß wir eine rechtstaatliche Polizei haben?Jeder Beamte, der Beweise manipuliert, macht sich strafbar und fliegt aus dem Dienst - im hohen Bogen! Und schließlich: ob ein Instrument der rechtstaatlichen Verbrechensbekämpfung erfolgreich ist, hängt zum Glück nicht von Vorurteilen, sondern von einer sachlich-fachlichen Beurteilung ab. Wir würden in der Verbrechensbekämpfung entscheidend zurückgeworfen, wenn es beispielsweise nicht das Instrument der richterlich angeordneten (heimlichen) Telefonüberwachung gäbe - obwohl doch jeder Straftäter weiß, daß er abgehört werden kann.Zur Verbrechensbekämpfung gehört rechtstaatliches Augenmaß und die ständige kritische Überprüfung der Methoden und immer wieder Sachverstand.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz