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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Johannes B. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Johannes B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Moin!

Wie ich im Interview mit DER WELT am 25.2. lesen durfte ( http://www.welt.de/print-welt/article199274/Bundeswehr_muss_Terrorangriffe_aus_der_Luft_abwehren.html ), wollen im Ausland entführte Flugzeuge abschießen lassen, wenn es "als Waffe verwendet werden soll". Die Begründung des Verfassungsgerichts, mit der es Ihr Luft"sicherheits"gesetz kassiert hat, nämlich dass es unter anderem gegen die Menschenwürde verstößt, unschuldige Entführungsopfer zu töten, gilt ihrer Meinung nach (offenbar) nicht, wenn dieses Flugzeug von außen kommt. Auch Ihr Luft"sicherheits"gesetz wollen Sie ja wiederauflegen, allerdings in den Grenzen des Urteils.

Dazu habe ich folgende Fragen:
1.) Für Sie gilt die Menschenwürde nur für Deutsche?
2.) Für wie wahrscheinlich halten Sie es, dass ein Flugzeug unter folgenden Bedingungen entführt wird:
a) Es wird im Ausland nach Deutschland entführt
b) Sie herausfinden, dass es als Waffe eingesetzt werden soll? (Erwarten Sie, dass die Entführer das ankündigen?)

oder

a) Es in Deutschland entführt wird und Sie sicherstellen können, dass auch die Crew nicht mehr am Leben ist?
b) Sie herausfinden, dass es als Waffe eingesetzt werden soll?

3.) Halten Sie für einen so unwahrscheinlichen Fall tatsächlich ein neues Gesetz für notwendig oder sehen Sie ein, dass es nur unnötige Panikmache ist?

Mit freundlichen Grüßen,
Johannes Barre

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Barre,

ich habe maßgeblich an der Fassung des Luftsicherheitsgesetzes mitgewirkt. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. 2. 2006 respektiere ich selbstverständlich. Ich halte es aber für nicht überzeugend, wie übrigens zahlreiche deutsche Rechtswissenschaftler. Es gibt aber auch viele, die das Urteil begrüßen.Ich habe mich in vielen Beiträgen mit diesem Urteil auseinandergesetzt. Vor wenigen Wochen ist zu diesem Urteil ein Buch von mir im Verlag für Polizeiwissenschaft, Frankfurt, vorgelegt worden. Das Buch erhalten Sie in jeder Buchhandlung oder in einer wissenschaftlichen Bibliothek

Die Menschenwürde gilt für alle Menschen. Die Wahrscheinlichkeit, daß wir in Deutschland Opfer eines grenzüberschreitenden terroristischen Anschlags aus der Luft werden, ist eher gering. Die Gefahr existiert aber. Oder glauben Sie, daß die Anschläge vom 11. September 2001 nur in den USA stattfinden konnten? Wir haben auch in Deutschland nach meiner Überzeugung die Pflicht, uns gegen solche Gefahren zu wappnen. Jedenfalls muß das Menschenmögliche im Rahmen unserer Verfassung getan werden. Mein Vorschlag zur Änderung des Art. 35 GG ist in der Zeitschrift für Rechtspolitik, Heft 1/2007 nachzulesen. Meine Vorstellungen zur Änderung der Wehrverfassung des Grundgesetzes werden demnächst in einem längeren rechtswissenschaftlichen Beitrag in der Zeitschrift für Gesetzgebung veröffentlicht. Wenn Sie wollen, übersende ich Ihnen vorab das Manuskript.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz