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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Johannes B. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Johannes B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Moin!

Am 25.3.2007 haben Sie dies geschrieben:
"Eine "Präventiv-Überwachung unschuldiger Bürger" gibt es in einem Rechtsstaat nicht."

Meines Wissens nach treten Sie aber sowohl für die verdachtsunabhängige Speicherung aller Telekommunikationsdaten ein als auch für einen massiven Ausbau der Videoüberwachung. Was ist dies, wenn nicht Präventiv-Überwachung von 99,9999% unschuldiger Bürger? Oder wollten Sie damit aussagen, das Deutschland kein Rechtsstaat mehr ist?

Mit freundlichen Grüßen,
Johannes Barre

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Barre,

in Deutschland muß man für Video-Überwachung im öffentlichen Raum einen vernünftigen Grund haben. Wo steht bitte, daß ich für eine "massiven Ausbau" der Video-Überwachung bin? Für einen Nachweis dieser Behauptung wäre ich Ihnen dankbar. Ich bin für den Einsatz von Video-Überwachung in öffentlichen Räumen, wenn es sich um Kriminalitätsschwerpunkte handelt.Die Vorratsdatenspeicherung bei Verbindungsdaten im Bereich der Telekommunikation halte ich für sachgerecht. Auf diese Daten, deren Aufbewahrung vereinheitlicht wird, darf nur im Einzelfall kraft richterlicher Entscheidung zugegriffen werden. Es werden im Übrigen keine neuen Daten erhoben.. Die Verbindungsdaten werden gegenwärtig bei den betroffenen Firmen aus Gründen der Rechnungstellung zwischen drei und fünf Monaten aufbewahrt. Dieser Zeitraum soll gesetzlich auf sechs Monate ausgeweitet und vereinheitlicht werden. Ich kann darin keine präventive Überwachung unschuldiger Bürger sehen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz