Frage an Dieter Wiefelspütz von Olaf S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,
über die technischen Methoden zur Ausspähung von Daten bin ich hinreichend informiert. Mich interessieren rechtliche Details. In den Medien wird die "Online-Durchsuchung" als verdecktes Ausspähen von Daten auf Computern von Schwerstkriminellen mit Internetanschluss beschrieben. Diese Beschreibung ist nicht schlüssig, da vermutet werden darf, dass Terroristen und Schwerstkriminelle auf solchen Rechnern keine kompromittierenden Daten speichern.
Deswegen die erste Frage: soll das Recht auf "Online-Durchsuchung" auch ein Recht enthalten, zu diesem Zweck verdeckt in Privaträume einzudringen, um sich Zugang zu nicht vernetzten Rechnern zu verschaffen? Oder soll der Zugriff nur auf solche Rechner erlaubt werden, die mit dem Internet verbunden sind?
Eine weitere Frage ist: Sollen Netzwerkprovider, ähnlich der E-Mail Ausleitung, zu technischer Hilfestellung verpflichtet werden?
Ich fragte auch, welche Daten mit einer "Online-Durchsuchung" erhalten werden können, die nicht auf andere Weise ermittelt werden können. Was ist das Ziel einer solchen Ermittlungsmethode? Für die Aufklärung und Abwehr welcher Straftaten soll die Methode zugelassen werden?
Sie werden mir hoffentlich zustimmen, dass Antworten auf diese Fragen schließlich in der entsprechenden Gesetzesvorlage stehen werden und daher keinesfalls der Geheimhaltung unterliegen. Da sie sich so vehement für eine rechtliche Regelung einsetzen, werden Sie doch sicher Vorstellungen darüber haben, was dort diesbezüglich stehen soll. Dass hinsichtlich der Kontrolle und Beschränkung dieser Methode Regelungen vergleichbar denen zum großen Lauschangriff angemessen sind, versteht sich von selbst.
Vielleicht können Sie auch aus der Praxis Beispiele nennen, in denen den Ermittlern das gewünschte Recht gefehlt hat
Mit freundlichen Grüssen,
Olaf Schlüter
Sehr geehrter Herr Schlüter,
ich verweise auf meine Antwort vom 25. März 2007.
Es gibt zur Zeit keine Rechtsgrundlage für Online-Durchsuchungen. Sie muß erst geschaffen werden. Deshalb kann es auch noch keine Details geben. Wegen der komplexen verfassungsrechtlichen Fragen rechne ich nicht mit schnellen Ergebnissen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz