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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Daniel B. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Daniel B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

es ist erschreckend zu sehen, wie die Privatssphäre in der Bundesrepublik Deutschland beschnitten werden soll.
Wo ist der Unterschied zwischen meinen eigenen vier Wänden und meinem PC, der mit dem Internet verbunden ist?

Wenn ein so genannter "Bundestrojaner" kommt, und alle PCs jederzeit online überwacht werden können, handelt es sich dabei nicht mehr um eine Online-Durchsuchung, sondern um eine dauerhafte Überwachung.

Wer garantiert, das mir nicht Daten durch einen manipulierten Trojaner untergeschoben werden? Es gibt genug technisch versierte Menschen die dazu in der Lage wären. Dieser Trojaner wäre nur ein weiteres Sicherheitsleck.

Bisher habe ich immer die SPD gewählt, aber das wird sich ab sofort ändern. So einen Kontrollwahn kann ich nicht unterstützen und es frustriert mich, das Online-Durchsuchungen kommen sollen. Mittlerweile habe ich keine Angst mehr vor Terroristen, dafür bekomme ich aber immer mehr Angst vor dem Staat. Wer Methoden benutzt, die von Verbrechern benutzt werden, wird für mich zum Verbrecher.

Feuer darf man nicht immer mit Feuer bekämpfen.

Mit freundlichem Gruß

Daniel Bödeker

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Bödeker,

es gibt derzeit keine ausreichende Rechtsgrundlage für eine online-Durchsuchung. Ich habe sehr früh darauf hingewiesen. Gegenwärtig sind online-Durchsungen deshalb nicht zulässig. Ich bin allerdings dafür, daß eine solche gesetzliche Grundlage geschaffen wird.

Die online-Durchsuchung ist ein gravierender Grundrechtseingriff und wird niemals ein übliches Standard-Fahndungsmittel sein dürfen. Bei schwerwiegenden Straftaten halte ich die online-Durchsuchung aber für erforderlich, wenn anders nicht erfolgreich ermittelt werden kann. Die online-Durchsuchung ist vergleichbar mit dem großen Lauschangriff (Abhören einer Wohnung). Deshalb müssen strengste rechtstaatliche Sicherungen eingebaut werden. Das Gesetz wird deshalb zumindest einen Richtervorbehalt vorsehen müssen. Es muß gesetzlich geklärt werden, wie der absolut geschützte Kernbereich der privaten Lebensgestaltung gewürdigt wird. Schließlich muß die Benachrichtigung des Betroffenen geklärt werden. Das sind durchweg schwierige, aber lösbare Fragen. Das Gesetzgebungsverfahren hat nicht einmal begonnen. Ich habe eine Meinung geäußert, die auf meiner Überzeugung beruht. Irrsinn wäre freilich, flächendeckend online-Durchsuchungen vorzunehmen. Das wäre nicht nur verfassungswidrig, sondern verfassungsfeindlich. Ich kenne niemanden, der so etwas fordert.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz