Frage an Dieter Wiefelspütz von Günther H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz!
Ich danke Ihnen, dass Sie mir geantwortet haben.
Es tut mir leid, dass mein Vorschlag an Sie:
„ Kein Gesetz mehr zu beschliessen, bevor nicht die Diäten- und Pensionsfrage geklärt und beschlossen worden ist “ nicht von jedem als Ironie zu erkennen war.
Doch nun zu Ihrer Antwort.
Sie schrieben, dass die Altersversorgung der Abgeordneten reformbedürftig ist.
Das ist sie schon seit über zehn Jahren - auch nach Ihrer Aussage, wenn Sie sich daran erinnern – und es ist nichts geschehen.
Was soll ich als Bürger also von Ihrer Aussage halten.
Werden Sie etwas dagegen unternehmen oder bleiben das wiederum nur Sprüche, die nichts verändern und mir nach weiteren zehn Jahren die gleiche Antwort von einem Abgeordneten zuteil werden wird, wie ich Sie von Ihnen erhalten habe.
Ich gehöre als Bürger zum Staatsvolk und kann mich nach 43 Jahren im Arbeitsprozess mit einer derartigen Ungleichbehandlung nicht abfinden.
Mein Mit freundlichen Grüssen
Günther Heyn
PS Ihren Namensvetter kann ich leider nicht mehr grüssen, denn er ist schon seit über 30 Jahren nicht mehr mein Referent .
Sehr geehrter Herr Heyn,
ich bin seit 1987 Mitglied des Deutschen Bundestags. In den vergangenen Jahren sind die versorgungsrechtlichen Regelungen für Bundestagsabgeordnete mehrfach geändert worden:
Seit 1990 muß man zumindest 8 Jahre lang Abgeordneter sein (zuvor 6 Jahre), um mit 65 Jahren eine Abgeornetenversorgung zu erhalten. Die Höchstversorgung wird nach 18 Jahren (zuvor 16 Jahre) erreicht. Seit Ende 1995: Weitere Absenkung des Steigerungssatzes auf drei v. H. der Abgeordnetenentschädigung je Mitgliedsjahr, Mindesversorgung 24 v. H., Höchstversorgung 69 v. H. der Abgeordnetenentschädigung (zuvor 25 v. H. / 75 v. H.) nach 23 Jahren im Bundestag. Seit 31. März 2004 Kürzung des Überbrückungsgeldes für Hinterbliebene um 1 050 Euro (Höhe des Sterbegeldes). Seit Ende 2004: Kürzung der Witwenversorgung auf 55 v. H. der Altersentschädigung des Verstorbenen; schrittweise Senkung der Mindestversorgung auf 22 v. H.; Höchstversorgung reduziert auf 67 v. H. Anrechnung von privatem Erwerbseinkommen bei Neumitgliedern ab der 16. Wahlperiode bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres.
Ich bin persönlich der Meinung, daß wir weiterhin Reformbedarf haben. Allerdings ist Ihre Behauptung, es sei in den letzten Jahren bei der Versorgung der Abgeordneten nichts geschehen ganz einfach unrichtig. Ich werde mich weiterhin für eine Reform der Versorgung einsetzen. Dafür sind in einer Demokratie freilich Mehrheiten erforderlich. Der Bundestag hat gegenwärtig knapp über 600 Abgeordnete. Ich bin einer davon. Es ist vielleicht nicht wichtig: Hätte ich meinen Beruf als Richter nicht aufgegeben, wäre meine Versorgung wohl eher besser.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Wiefelspütz