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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Heiko H. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Heiko H. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

im Juni 2006 haben Sie den Bericht des Europarats zu den geheimen CIA-Gefangenenflügen kritisiert. Sie sagten, Sie kennen "bislang nicht einen einzigen handfesten Beweis dafür, dass die Vorwürfe des Sonderermittlers Dick Marty gegenüber Deutschland fundiert wären. Falls es k o n k r e t e Anhaltspunkte gebe, die einen Anfangsverdacht begründen würden, müssten diese vorgelegt werden, um als Grundlage für weitere Ermittlungen zu dienen. Mit bloßen Gerüchten sei nicht geholfen."
Bravo Herr Dr. Wiefelspütz, bitte machen Sie endlich auch den gleichen Ansatz bei den Forderungen zur Zuverlässigkeitsprüfung an die Piloten (§7 LuftSiG)!
Legen Sie mir bitte einen k o n k r e t e n Anhaltspunkt vor, der einen Anfangsverdacht für meine Person als Sportpilot begründen läßt. Dies sehe ich als Voraussetzung, um der Aufforderung des Luftamtes Nordbayern nachzukommen, einen Antrag zu stellen, der jeglichen (!) Datenschutz meiner Person aufhebt.
Desweiteren bestätigen Sie mir bitte, dass ich solange "unzuverlässig" und ein potentieller Terrorist bin, bis ich das Gegenteil beweisen kann, bzw. dies dem Amt per Antrag auferlege bzw. zubillige. Oder wie ist sonst dieser Hinweis im Anschreiben des Luftamtes Nord zu verstehen:
"... da die Weigerung, einen Antrag zu stellen, grundsätzlich geeignet ist, Zweifel an der Zuverlässigkeit zu begründen."
Dies ist eine Umkehr der im Grundrecht verankerten Unschuldsvermutung!
Mehrere Verwaltungsgerichte haben inzwischen den §7 LuftSiG und dessen Auswirkungen für nicht rechtswirksam entschieden.
Die Experten der Deutschen Flugsicherung haben inzwischen bestätigt, dass von "Privatpiloten, Sportfliegern oder wie auch immer man sie nennen mag, keine übermäßig große Gefahr ausgeht".
Ich bitte Sie, diesen völlig überzogenen und für eine kleine völlig ungefährliche Personengruppe in größtem Maße benachteiligenden §7 LuftSiG zu streichen.
Vielen Dank
Heiko Hertrich

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hertrich,

der Luftverkehr ist besonders verletzlich. Deshalb hat der Gesetzgeber mit breiter Mehrheit entschieden, daß alle Bürger, die in sicherheitsrelevanten Bereichen des Luftverkehrs tätig sind, sich einer Überprüfung ihrer Zuverlässigkeit unterziehen müssen. Kein vernünftiger Mensch kommt deshalb auf die Idee, Piloten unter Generalverdacht zu stellen.

Mit freundlichn Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz