Frage an Dieter Wiefelspütz von Tom T. bezüglich Recht
Meine Frage bezieht sich auf ihre Aussagen in folgendem Artikel:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/84726
Ein sog. Bundertrojaner dürfte in meinen Augen nie und nimmer rechtmäßig sein, da er in einem Zusammenhang mit dem Wort "Einbruch" zu nennen sein muß! Mit Rechtstaatlichkeit, Datenschutz und Demokratie hat sowas wirklich nicht mehr viel zu tun! Bei einer normalen Hausdurchsuchung kann ich jederzeit persönlich mit Zeugen anwesend sein, bei einer geheimen Operation Marke "Lauschangriff" wie diese hier ist das nicht gegeben. Deshalb formuliere ich meine Frage eher wie eine Bitte:
Überdenken Sie nochmals Ihre Aussagen, und berufen Sie sich auf das Grundgesetz oder auch unsere Nationalhymne mit den Aussagen: Einigkeit, und Recht und Freiheit!
In Zeiten des zunehmenden Überwachungswahns ist das sicherlich der Gipfel der Unglaublichkeit. Wie lautet da nochmal ein Zitat von Benjamin Franklin: "Wer Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren." Ich bitte Sie innig, Ihr Anliegen nochmals zu überdenken, denn eine neue DDR wollen und brauchen wir hier nicht!
Mit freundlichem Gruß
Tom T
Sehr geehrter Herr T,
ich begrüße die Entscheidung des BGH zur online-Durchsuchung sehr. Sie entspricht meiner Rechtsauffassung, die ich vor wenigen Wochen im Bundestag unmißverständlich zum Ausdruck gebracht habe. Für eine online-Durchsuchung existiert gegenwärtig keine ausreichende Rechtsgrundlage. Ich bin aber entschieden dafür, daß eine rechtsstaatlich korrekte Rechtsgrundlage durch Gesetz geschaffen werden sollte.
Eine online-Durchsuchung ist ein gravierender Grundrechtseingriff. Deshalb müssen sehr strenge gesetzliche Sicherungen in ein entsprechendes Gesetz eingebaut werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz